Blutige Nase im FunPark: Wer hat die Aufsichtspflicht?

7.9.2018, 16:00 Uhr
Viel Raum zum Spielen gibt es im FunPark. Die Aufsichtspflicht haben immer noch die Eltern.

© Michael Müller Viel Raum zum Spielen gibt es im FunPark. Die Aufsichtspflicht haben immer noch die Eltern.

Ihr Sohn, so erzählt es die Mutter den FN, vergnügte sich auf der Ritterburg, einer Spielewelt des Familienparks. Allerdings kehrte er von seinem Mittelalter-Abenteuer schreiend zurück – mit einer blutenden Nase und Kratzern an den Augen. Ein fremder Junge habe ihn so zugerichtet, berichtete er Mama und Papa. Die versuchten anschließend, das aggressive Kind und dessen Eltern zu finden. Andere Familien unterstützten sie bei der Suche. Vergeblich.

Einen Angestellten des Parks konnten sie rund um den "Tatort" ebenfalls nicht erblicken. Deshalb wandte sich die Mutter des Jungen später per E-Mail direkt an die Verantwortlichen des FunParks: Sie schilderte den Vorfall, wollte wissen, wieso niemand da war, um einzugreifen. Auch nach Überwachungskameras erkundigte sie sich.

Allerdings: Die Überwachungskameras des Parks sind nicht dafür konzipiert, einzelne Gesichter unter den Besucherströmen zu erkennen. Tausende Leute kaufen jeden Tag Tickets für die Playmobil-Welt, auch der 29. August war ein gut besuchter Tag. Sinn und Zweck der Videoaufnahmen: Im Falle einer Evakuierung sollen sie helfen festzustellen, wie viele Leute sich an den unterschiedlichen Örtlichkeiten des Parks aufhalten.

Bisher gab es auch keinen Grund, diese Vorgehensweise zu ändern. Ein Vorfall dieser Art sei noch nie vorgekommen, versichert Bereichsleiter Thomas Fial auf Anfrage der Fürther Nachrichten. Er zeigt sich schockiert. "Klar passiert es mal, dass sich zwei Kinder wegen eines Spielzeugs streiten. Aber diese Form von Gewalt gab es hier noch nie."

Geschultes Personal ist an den Attraktionen

An allen Attraktionen sei geschultes Personal vor Ort, um den Kindern zu helfen, beispielsweise beim Klettern oder Rutschen, und natürlich auch, um nach dem Rechten zu sehen, bestätigt Fial. Bei einem Gelände dieser Größe und den Tausenden von Besuchern könnten die Mitarbeiter ihre Augen aber nicht überall haben. Das Konzept des Parks beruhe schließlich darauf, dass die Kinder selbst aktiv werden, selbst werkeln und "abenteurern".

Natürlich würden die Angestellten sofort eingreifen, wenn sie einen Streit beobachten. Die Aufsichtspflicht haben aber nach wie vor die Eltern, auch dann noch, wenn sie das Eingangstor durchschritten haben. Im Fall des verletzten Sechsjährigen hätten die Eltern ihre Kinder im Blick haben und den Streit selbst verhindern müssen.

"Das Erste-Hilfe-Team wird selten benötigt"

"Unser Park ist sehr sicher, das Erste-Hilfe-Team wird zum Glück nur selten benötigt. Vielleicht stolpert mal ein Besucher auf dem Pflaster oder er wird von einer Wespe gestochen. Aber da kann ja dann – wie auch im Falle von streitenden Kindern – der Park nichts dafür", so Fial. Dem verletzten Sechsjährigen habe man inzwischen eine kleine Aufmerksamkeit als Entschädigung zugeschickt.

Den Playmobil-FunPark besuchten im Jahr 2017 knapp 900.000 Besucher. Mit seinem Aktivpark-Konzept ist er einzigartig. Die kleinen Besucher bauen, klettern und spielen, Achterbahnen oder elektronisch betriebene Fahrgeschäfte gibt es nicht.

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