Das Erdgrab stirbt auch in Oberasbach leise

27.6.2017, 13:00 Uhr
Das Erdgrab stirbt auch in Oberasbach leise

© Thomas Scherer

Der Friedhof in Unterasbach zählt zu jenen städtischen Einrichtungen, die kostendeckend arbeiten müssen. Alle vier Jahre – so lange läuft eine Kalkulationsperiode – kommen die Zahlen auf den Tisch. Die Stadtverwaltung übernimmt das allerdings nicht selbst, sondern überlässt diese Aufgabe dem Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband.

Erstes unerfreuliches Ergebnis der Untersuchung: Seit 2013 hatte sich ein Minus von 171000 Euro angehäuft. Bisher war die Stadt immer so verfahren, dass diese Unterdeckung im nachfolgenden Vier-Jahres-Zeitraum über die Gebühren ausgeglichen wurde. Dies ist aber nun bei Bestattungseinrichtungen nicht mehr möglich, weil der entsprechende Artikel 8 des Kommunalabgabengesetzes geändert wurde. Die Miesen wurden deshalb über einen Griff in die Stadtkasse aus allgemeinen Steuermitteln getilgt. Ein Glück für die Bürger. Ansonsten wäre die Erhöhung noch heftiger ausgefallen.

Generell gilt: Insbesondere die immer stärker nachgefragten Urnengräber werden im Vergleich zu normalen Erdbestattungen bei den Grabgebühren teurer. So schlägt ein Urnen-Einfachgrab künftig mit 580 Euro zu Buche, das entspricht einer Erhöhung um 26 Prozent. Knapp 19 Prozent sind es bei einer Vierfachkammer in der Urnenstelen-Anlage, 2210 Euro werden dann fällig.

Zum Vergleich: Die Gebühr für das Familien-Einfachgrab steigt um 200 auf 1550 Euro (plus 14,8 Prozent), für das Doppelgrab um 410 auf 3110 Euro (plus 15,1). Einen richtigen Ausreißer bilden in diesem Zusammenhang die Baumbestattungen. Auf 780 Euro summiert sich solch ein Urnengrabplatz künftig, satte knapp 37 Prozent mehr als bisher. Die Erklärung dafür ist aber einfach. Bei der letzten Kalkulation war diese Art der Bestattung erst neu eingeführt worden, es gab keine endgültigen Zahlen, sondern nur eine Gebührenschätzung.

Obwohl der Stadtrat den Friedhof bereits in der Vergangenheit als kulturelles Gut mit parkähnlichem Charakter definiert hat und deshalb 20 Prozent der Unterhaltskosten – in Summe 171000 Euro – überhaupt nicht in die Kalkulation einfließen, führte an besagter Erhöhung kein Weg vorbei. Denn Angelika Weisel vom Standesamt zählte Kostensteigerungen bei Materialbeschaffung und die Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst auf.

Außerdem soll die Aussegnungshalle, wie berichtet, energetisch saniert werden. 770000 Euro sind dafür im Haushalt angesetzt. Die Hälfte dieser Summe wurde bei der Neuberechnung auf den Friedhof allgemein umgelegt und ist damit von allen zu zahlen. Die anderen 50 Prozent wurden allein auf die Aussegnungshalle beschränkt. Wer sie nutzt, zahlt 310 Euro, damit wurde der Satz stabil gehalten.

„Die Halle muss da sein“

Das Gebäude sei eine Infrastruktureinrichtung, begründete Angelika Weisel die Kostenteilung. Das bedeutet: „Die Halle muss da sein, eine Nutzungspflicht besteht aber nicht.“ Ein anderer Umstand schlägt sich ebenfalls negativ nieder: Speziell auf dem neuen Teil des Friedhofs finden sich selbst nach der Ruhefrist von 20 Jahren noch immer sterbliche Überreste in den Gräbern. Künftig wird deshalb beim Aushub der Ruhestätten die Erde ausgetauscht.

Da auch an Oberasbach der Trend weg von den Erd- hin zu Urnenbestattungen jeglicher Art nicht vorbeigeht und Gräber aufgelassen werden, hat die Stadt bei der Neukalkulation etwas gegengesteuert. So wurden Urnenbegräbnisse unter den Bäumen und in den Stelenanlagen als höherwertige Form der Bestattung definiert und laut Angelika Weisel „leicht verteuert“. Hätte man dies nicht getan, wären die Gebühren für die klassischen Bestattungsformen noch stärker gestiegen. Der Stadtrat nahm die Ausführungen schweigend zur Kenntnis und beschloss die neue Friedhofsgebührensatzung einstimmig.

 

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