Das Erzbistum rechtfertigt sein Vorgehen

25.2.2011, 19:00 Uhr
Das Erzbistum rechtfertigt sein Vorgehen

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2008 sei bei der Staatsanwaltschaft Bamberg eine Anzeige wegen sexueller Nötigung eingegangen, teilte das Bistum am Freitag mit und bestätigte damit einen Bericht unserer Zeitung. Weil die mögliche Tat bereits verjährt war, seien die Ermittlungen jedoch eingestellt worden.

Nach Schilderung des Erzbistums war diesbezüglich bereits 2001 ein anonymer Hinweis im Ordinariat eingegangen. Ein Pfadfinder habe den Priester beschuldigt, sich ihm elf Jahre zuvor sexuell genähert zu haben. 2003 sei man darüber informiert worden, dass sich das mutmaßliche Opfer und der Pfarrer über einen Täter-Opfer-Ausgleich geeinigt hätten. Der Mann habe erklärt, dass er gegen den Priester keine weiteren Vorwürfe mehr erheben werde. 2008 erstattete er dennoch Anzeige wegen sexueller Nötigung.

Die Tatsache, dass die Kirche dem beschuldigten Pfarrer trotz des schwerwiegenden Verdachts aus dem Jahr 2001 im Jahr 2005 eine überörtliche Leitungsfunktion in Fürth zugewiesen hatte, rechtfertigte das Erzbistum gegenüber der Deutschen Presseagentur: Man sei damals von einem einmaligen Fall ausgegangen. Für eine Gefährdung Minderjähriger habe es „keine Anhaltspunkte“ gegeben — bis vor kurzem: Anfang dieses Jahres wurde die Erzdiözese mit einem weiteren Verdacht gegen den Pfarrer konfrontiert.

Wie berichtet, erstattete sie am 17. Februar Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth. Ein Mann, der zum Zeitpunkt der angeblichen Tat 15 Jahre alt war, hatte sich an den bischöflichen Beauftragten für sexuellen Missbrauch gewandt und von einem Übergriff aus den 80er Jahren berichtet.

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