Denkmal-Absage stößt in Fürth sauer auf

31.8.2016, 16:00 Uhr
Denkmal-Absage stößt in Fürth sauer auf

© F.: Winckler

Der Ärger über den Brief aus München ist noch nicht verraucht. „Die Behörde macht mit dieser Entscheidung einen eklatanten Fehler“, schimpft Karin Jungkunz. Dass das Landesamt für Denkmalpflege das Gebäude Otto-Seeling-Promenade 20 nicht als Einzelbaudenkmal einstufen möchte, kann die Fürther Stadtheimatpflegerin ebenso wenig nachvollziehen wie ihr Kompagnon Lothar Berthold.

Bislang genießt das Eckhaus aus dem Jahr 1888 gemeinsam mit den umliegenden Gebäuden Ensembleschutz. Doch dieser, sagt Berthold, beziehe sich hauptsächlich auf Äußerlichkeiten wie die Fassade und nicht auf das wertvolle Innenleben.

Gerade die Gastwirtschaft im Erdgeschoss habe davon einiges zu bieten, sagt Felix Geismann. Der Wirtschaftsrechtsstudent mit ausgeprägtem Geschichtsinteresse gehört seit der Wiedereröffnung der „Sieben Schwaben“ im Jahr 2013 zum Team der Gaststätte. Gemeinsam mit Jungkunz und Berthold sowie mit dem Einverständnis der Eigentümerin des Gebäudes stellte er den Antrag, das Haus unter Denkmalschutz zu stellen.

Geismann schwärmt von der in Holzoptik bemalten Stuckdecke im Gastraum mit ihren für die damalige Zeit typischen Bildern und Sprüchen: „Ob Heid, Jud oder Christ. Herein was durstig ist.“ Im Keller befinden sich außerdem ein Aufzug aus der Erbauungszeit, mit dem Fässer ins Erdgeschoss gebracht wurden, sowie ein Tropfwasserbecken samt Handpumpe, die dafür sorgten, dass das Schmelzwasser der zur Kühlung verwendeten Eisblöcke hinausbefördert werden konnte. Geismann sieht darin Relikte der einst großen Brauerei- und Wirtshauskultur Fürths, Karin Jungkunz pflichtet bei: „Für mich ist das ein Industriedenkmal.“

Im Landesamt für Denkmalpflege war man anderer Meinung. Nach einem Besichtigungstermin im Oktober 2015 teilte Mitarbeiter Dr. Karl Gattinger nun vor einigen Tagen schriftlich mit: Das Gebäude erfülle nicht die Voraussetzungen für ein Einzeldenkmal. Eine Fliegerbombe habe das ursprünglich prächtig gestaltete Treppenhaus zerstört. Stuckdecken der oberen Etagen sowie Fassaden-Ornamente seien Umbauten nach dem Krieg zum Opfer gefallen.

Die Deckenmalerei im Wirtshaus stuft Gattinger zwar als „bemerkens- und erhaltenswert“ ein. Sie allein reiche aber nicht aus, „um Denkmalwürdigkeit feststellen zu können“. Dem Trio Jungkunz, Berthold und Geismann leuchtet das nicht ein. Wenn schon nicht das ganze Haus, hätte die Behörde wenigstens die Decke berücksichtigen können. Das entsprechende Gesetz, erläutert Geismann, weise ausdrücklich auf die Möglichkeit hin, auch „Bauwerksteile“ zu schützen. Jungkunz vermutet hingegen, das Landesamt sei nicht mehr gewillt, „einzelne Dinge“ unter Schutz zu stellen, um Geld zu sparen. Würde die Decke irgendwann saniert, müssten wohl Fördermittel aus München fließen.

Die Pressestelle des Landesamts weist diese Vorwürfe auf FN-Anfrage zurück. Die Fördermittel seien in diesem Jahr erst wieder aufgestockt worden. „Das Ministerium spart hier nicht“, sagte eine Sprecherin. Karl Gattinger war am Dienstag nicht zu sprechen, er hat Urlaub. Die drei Fürther wollen auf jeden Fall noch einmal das Gespräch suchen, ein Brief nach München ist schon auf dem Weg. Dem Landesamt, sagen sie, fehle offenbar das Verständnis, dass es nur noch einen verschwindend geringen Restbestand an Denkmälern zur Wirtshauskultur in Fürth gebe.

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