Denkmal-Experte: Stadt hatte zu wenig Mut

26.8.2013, 09:00 Uhr
Denkmal-Experte: Stadt hatte zu wenig Mut

© Winckler

40 Jahre ist das bayerische Denkmalschutzgesetz alt. Zum „Geburtstag“ hat der Bamberger Experte Dieter Martin einen Aufsatz geschrieben, der demnächst in einer Fachzeitschrift erscheint. Der Titel: „Denkmalabbrüche nach Gutsherrenart“. Auch der Festsaal des Fürther Park-Hotels ist unter den Beispielen.

Martin ist Sachverständiger für Denkmalrecht und hat, bevor er in den Ruhestand ging, 15 Jahre an der Uni Bamberg gelehrt. Das Denkmalschutzgesetz müsste zwar modernisiert werden, meint er — doch das bedeute keineswegs, „dass es nicht ein vollständiges Gesetz ist“: „Wenn die Behörden wollen, können sie damit alle Baudenkmäler schützen.“ Das Gesetz gebe den Kommunen alle Möglichkeiten, sich gegen Eigentümer durchzusetzen, die ein Baudenkmal opfern wollen. Der Knackpunkt: Die Stadt Fürth habe diese Mittel nicht ausgeschöpft, „obwohl sie dazu verfassungsrechtlich verpflichtet ist.“

Wie berichtet, attestierte auch das Kunstministerium der Stadt, nicht genug vom Investor für den Einkaufsschwerpunkt verlangt zu haben. Das Ministerium kritisierte, dass die Stadt bei der Ausschreibung nur auf eine „möglichst schonende“ Behandlung der Denkmäler bestand. Die Kommune, die dringend ihre Innenstadt beleben will, war dieser Argumentation zufolge bei der Suche nach einem Investor nicht mutig genug: Sie setzte die Hürde freiwillig — und laut Ministerium rechtswidrig — herab. Ein solcher Schritt, so Martin, wäre allenfalls dann nachvollziehbar gewesen, wenn die Stadt zuvor lange keinen Käufer gefunden hätte.

Selbst nach der Auswahl des Investors hätte die Kommune Martin zufolge in den Verhandlungen noch auf den Saal-Erhalt drängen können und müssen: Denn laut Gesetz ist es einem Eigentümer, der ein Objekt in Kenntnis der Denkmaleigenschaften kauft, zuzumuten, dieses zu bewahren. Als übergeordnete Behörden hätten Ministerium und Bezirksregierung eigentlich ein „wirkungsvolles Instrument“, bei Denkmalschutzbelangen korrigierend einzugreifen: Per Weisung hätten sie die Stadt zur Zurücknahme der Abrissgenehmigung auffordern können. Allerdings werden, so hat es eine Ministeriumssprecherin formuliert, Weisungen nur selten ausgesprochen — etwa, wenn ein Projekt landesweite Bedeutung habe.

Dieter Martin vermutet, dass etwas anderes ebenfalls eine Rolle spielte: An der Spitze des Ministeriums steht ein Politiker, Wolfgang Heubisch (FDP), von dem nicht zu erwarten sei, dass er im Wahlkampf ein Zeichen gegen Investitionen setze.

Aus Martins Sicht kam der Protest der Bürgerinitiative „Bessere Mitte“, des Vereins „Wir sind Fürth“ und des Stadtheimatpflegers übrigens nicht zu spät. Es sei richtig gewesen, sich erst an Gremien und Organisationen zu wenden und später auch eine Petition einzureichen. Warum aber wurde die Petition nicht schon früher, lange vor der Abrisserlaubnis, eingereicht? Martin: "Es war unvorstellbar, dass die Stadt tatsächlich die Abrisserlaubnis erteilen würde."

Das Problem sei, dass es keine Klagemöglichkeit gebe, wenn ein Denkmal geopfert werde — anders als beim Naturschutz, wo es ein Verbandsrecht gibt. „Dem Denkmalschutz fehlt die große Lobby.“ So sieht das auch Karin Dengler-Schreiber, stellvertretende Vorsitzende des Landesdenkmalrats, der die Stadt drängte, Alternativen zum Abbruch zu suchen. Als unverschämt empfand sie es, dass die Kommune nur wenige Tage später die Abrisserlaubnis erteilte.

Die Gremien und Organisationen, die sich für den Saal aussprachen, erscheinen rückblickend machtlos. Doch den Eindruck will Susanne Raab, Sprecherin des Staatsministeriums, nicht stehen lassen: „Sie haben große Bedeutung. Sie schaffen Öffentlichkeit.“ Im Fürther Fall seien durch die Gemeindeordnung „relativ enge Spielräume“ für die Erteilung einer Weisung gegeben. Als Oberste Denkmalschutzbehörde habe das Kunstministerium die Regierung aber darauf hingewiesen, künftig frühzeitig auf eine Beachtung der Belange des Denkmalschutzes zu dringen.

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