Die Grünen schlagen Alarm

23.2.2014, 06:00 Uhr
Die Grünen   schlagen Alarm

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Dabei geht es um mehrere Flurstücke, die zur Gemarkung Großreuth bei Schweinau gehören. Das Vorgehen der Nachbarkommune hat mit der Verlängerung der U-Bahnlinie 3 nach Gebersdorf zu tun. Wenn die U-Bahn dereinst Richtung Westen fährt – die Rede ist immer von den Jahren 2020 bis 2022 – wird eine Fläche für den Endbahnhof und ein Abstellgleis gebraucht. Diese Infrastruktur soll auf dem großen Parkplatz an der Kreuzung Fürth-Süd verwirklicht werden. Unabdingbare Voraussetzung für den Bau der Anlagen ist aber, dass die alte Bibertbahntrasse, die über die Fläche verläuft, nicht länger für Bahnbetriebszwecke gewidmet, also reserviert, bleibt.

Der Landkreis Fürth sowie die Städte Zirndorf und Oberasbach haben sich zwar gegen eine Reaktivierung der Bibertbahn ausgesprochen, wollen die Strecke aber erhalten. Das Problem: Wird dem Ansinnen der Stadt Nürnberg nachgegeben, verliert der Landkreis den Anschluss an das Eisenbahnnetz und damit die Möglichkeit, über dieses den Nürnberger Hauptbahnhof zu erreichen. Damit würde nach Meinung der Grünen der Landkreisabschnitt nicht nur „wertlos“, wie sie an das Eisenbahnbundesamt schreiben. Vielmehr gehe auch die letzte Chance verloren, die parallel zur Bibertbahntrasse laufende, stark befahrene Rothenburger Straße zu entlasten. Schließlich hätten sowohl ein Bürgerentscheid als auch ein Gutachten 2009 gezeigt, dass eine U-Bahn aus wirtschaftlichen Gründen nie in den Landkreis fahren wird.

„Eine Freistellung schafft endgültige Tatsachen“, heißt es in dem Brief weiter. Nach Einschätzung der Grünen ist es in diesem Fall fast nicht mehr möglich – und wenn dann nur „mit sehr hohem zeitlichem und finanziellem Aufwand“ – die neuerliche Verwendung für Bahnzwecke herzustellen. Deshalb, so die Öko-Partei, solle dem Antrag der Stadt Nürnberg nicht stattgegeben werden.

Die entsprechende Bekanntmachung wurde am 14. Februar im Bundesanzeiger veröffentlicht. Träger der Landes- und Regionalplanung sowie betroffene Gemeinden haben ab diesem Zeitpunkt innerhalb von sechs Wochen Gelegenheit, ihre Stellungnahme für oder gegen den Antrag der Nürnberger abzugeben.
 

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