Eine gar nicht entspannte Feriensitzung in Stein

13.8.2016, 11:00 Uhr
Eine gar nicht entspannte Feriensitzung in Stein

© Foto: Edgar Pfrogner

Am Ende sagte Klaus Lösel von der SBG (Steiner Bürgergemeinschaft): „Wir haben so abzustimmen, wie es das Landratsamt vorgegeben hat.“ Damit schob er den „Schwarzen Peter“ der Aufsichtsbehörde zu, die in einer Expertise das Begehren als unzulässig erachtet hatte.

Bevor es aber so weit war, hatte einer Rederecht, der gar kein Stadtrat ist: Kornelius Robens, Sprecher der Bürgerinitiative „Erhaltet das Schulhaus Oberweihersbuch“ (BI). Robens erinnerte nochmals daran, dass die BI alle Formalien eingehalten hatte. In kurzer Zeit habe man 1705 gültige Unterschriften gesammelt. Das entspreche 15 Prozent der Steiner Wahlberechtigten (neun wären nötig gewesen) oder 28 Prozent der bei der letzten Kommunalwahl abgegebenen Stimmen, wie er ausführte.

Ansonsten musste Robens improvisieren, er wusste wohl, dass geplant war, das Bürgerbegehren nicht zuzulassen, doch die Begründung, die die Stadt aus dem Landratsamt erbeten hatte, hatte er trotz mehrfacher Nachfrage nicht erhalten. Auch mündlich erhielt er dazu keine Auskunft. Ohne den Inhalt zu kennen, war es Robens nicht möglich, eine entsprechende Replik zu geben.

Dem zweiten Sprecher der BI, dem grünen Stadtrat Dietmar Oeder, erteilte Sitzungsleiter und Bürgermeister Kurt Krömer ebenfalls das Wort. Doch über einen angefangenen Satz kam Oeder nicht hinaus. „Das Leitbild der Stadt Stein . . .“ hob er an, um sofort unterbrochen zu werden: „Wir reden heute nicht über das Leitbild“, herrschte ihn der Bürgermeister an. Worauf Oeder resignierte: „Dann halt nicht.“

Tatsächlich war Thema der Sitzung weder das Leitbild noch die Sinnhaftigkeit des Erhalts oder der Schließung des Schulstandortes. Die Tagesordnung des Ferienausschusses, der von der Zusammensetzung mit dem Bauausschuss identisch ist, sah nur einen Punkt vor: „Feststellung des Zulässigkeit des Bürgerbegehrens ,Erhaltet das Grundschulhaus Oberweihersbuch‘“. Doch Stadträte wie Hannelore Pfetzing-Scheitinger (SPD) konnte das nicht davon abhalten, lang und breit auszuholen, weshalb sie für die Sanierung der Mittelschule eingetreten war und weshalb es keinerlei Zumutung sei, die Kinder aus Oberweihersbuch jetzt im Schulhaus am Neuwerker Weg zu unterrichten. Anderen Stadträten wurden solche Ausflüge abseits der Tagesordnung jedoch von Bürgermeister Krömer verwehrt.

Der Fraktionssprecher der CSU, der Jurist Norbert Stark, versuchte noch, im Verlauf der Sitzung das Bürgerbegehren zu retten. Er stellte einen Hilfsantrag, man solle eine neue Formulierung finden: „Sind Sie dafür, dass das Schulhaus Oberweihersbuch weiterhin als Schulhaus erhalten bleibt?“, ohne den Passus „laufender Schulbetrieb“ aufzunehmen.

Zum Hintergrund: In seiner juristischen Stellungnahme hatte das Landratsamt als Aufsichtsbehörde die Art der Formulierung der Frage der BI als Grund für die Nicht-Zulassung genannt: Es bestehe ein enger Zusammenhang zwischen Schulhauserhalt und Schulbetrieb. Während der Gebäudeerhalt in der kommunalen Verantwortung liege, über die durchaus ein Bürgerbegehren stattfinden könne, sei der Schulbetrieb hingegen eine staatliche Aufgabe und damit kein Thema einer solchen Bürgerentscheidung. Eine Veränderung des Textes ändere nichts daran, dass das Bürgerbegehren nicht zugelassen werden könne. Sie sei inhaltlich nicht möglich.

Den CSU-Antrag bezeichnete Krömer als „Umweg“ und „Winkelzüge, um das Bürgerbegehren zu retten“. Seine Replik an Stark gipfelte in der Äußerung: „Irgendwann sollten auch Sie als Anwalt begreifen, was da steht.“ Das sorgte genauso für Empörung wie die Aussage von SBG-Stadtrat Edwin Schläger an die Adresse der Christsozialen. Hier gehe es gar nicht um das Schulhaus, sondern nur um „Machtgelüste“.

Zweiter Ablehnungsgrund war aus Sicht des Landratsamtes der Verstoß gegen das Gebot der „Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit“. Hier wurde aufgenommen, dass es für die Stadt weitaus teurer sei, die Schule zu sanieren als, wie jetzt geplant, in einen Hort umzubauen. Für letzteres Vorhaben gibt es nämlich staatliche Fördermittel, für erstes hingegen nicht. Über den CSU-Antrag wurde letztlich nicht abgestimmt.

Gegen die Zulassung des Bürgerbegehrens sprachen sich SBG-, SPD und FW-Vertreter im Ferienausschuss aus, dafür waren CSU, Grüne und FDP.

Letzter Weg, jetzt noch ein Bürgerbegehren zu erzwingen, wäre für die BI eine Klage vor dem Verwaltungsgericht. Denn die juristische Meinung des Landratsamtes muss nicht die letztgültige sein, worauf auch Jurist und CSU-Fraktionsvorsitzender Stark mehrfach hingewiesen hatte. Jedoch ist eine Klage mit einem hohen Kostenrisiko verbunden.

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