Ex-Gustavstraßen-Anwohner klagt gegen Grafflmarkt

10.9.2014, 15:54 Uhr
Ex-Gustavstraßen-Anwohner klagt gegen Grafflmarkt

© Hans-Joachim Winckler

Zweimal jährlich lockt der Grafflmarkt mit seinem kuriosen Gebrauchtwarenangebot in die Fürther Altstadt. Am Wochenende des 19./20. September ist es wieder soweit und die Straßen verwandeln sich in ein buntes Durcheinander aus Trödelmarkt und Gastronomie. Dazu gehört auch, nach dem Trödeln bis in die Nacht hinein zu feiern.

Wenn es nach einem ehemaligen Gustavstraßen-Anwohner geht, ist bei der Herbstausgabe aber um 22 Uhr Schluss. Er hat gegen die für diese Veranstaltung von der Stadt festgesetzte Sperrzeit der Freischankflächen um ein Uhr Eilantrag beim Verwaltungsgericht Ansbach eingereicht. Zwar lebt er mittlerweile in Nürnberg, aber als Hauseigentümer in der Gustavstraße ist er berechtigt zu klagen.

Die Stadt Fürth wehrt sich dagegen. Seit mehr als 30 Jahren sei der Grafflmarkt ein fester Bestandteil der Fürther Kultur und zähle ebenso wie das Fürth Festival zu den sogenannten "sehr seltenen Ereignissen" im Veranstaltungskalender der Stadt, für die großzügigere Lärmgrenzen gelten. "Eine Schließung der Freischankflächen um 22 Uhr würde den Charakter des Grafflmarkts zerstören", heißt es in einer Presseerklärung.

Schon in der Vergangenheit hatte die Stadt immer wieder mit Klägern zu kämpfen, die gegen Veranstaltungen in der Altstadt, insbesondere in der Gustavstraße, vorgingen. Das Weinfest musste in diesem Jahr nach einem Gerichtsurteil gecancelt werden. Auch wegen der Feier nach dem 5:1-Derbysieg der Spielvereinigung Greuther Fürth gegen den 1. FC Nürnberg hatte es Ärger gegeben. Die Grafflmarkt-Fans hoffen nun, dass Einschnitte bei der Veranstaltung diesmal erspart bleiben. In den nächsten Tagen werden die Ansbacher Richter darüber entscheiden. 

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