Feuerwehr: "Wenn’s wo brennt, kommt keine Rechnung"

12.11.2018, 06:00 Uhr
Feuerwehr:

Herr Marx, vielleicht könnten Sie zunächst klarstellen: Wann rückt die Feuerwehr denn ohne Wenn und Aber an?

Marx: Das tun wir immer dann, wenn Gefahr im Verzug ist und wenn Leib und Leben bedroht sind.

Heißt: Für die Rettung aus meinem brennenden Haus krieg’ ich keine Rechnung?

Marx: Nein, und auch nicht fürs Löschen. Es sei denn, es wäre Vorsatz im Spiel, also Brandstiftung. Man kann pauschal sagen: Wenn’s wo brennt, kommt keine Rechnung. Wenn irgendwo ein Rauchmelder Alarm gibt oder in der Nachbarschaft eine Rauchentwicklung zu sehen ist und man als normaler Bürger den Eindruck hat, es könnte dort brennen, dann sollte man schnellstmöglich die Rettungsleitstelle unter der Rufnummer 112 anrufen. Man muss dann keine Kosten fürchten. Das gilt natürlich auch immer, wenn es um die Rettung von Menschen oder Tieren geht.

Sie sprechen von der Katze, die Sie und Ihre Kollegen mit der Drehleiter vom Baum herunterholen?

Marx: Zum Beispiel, ja. Oder von der Amsel im Kamin. Oder vom Kind, das unter Strohballen verschüttet ist. Einen solchen Fall hatten wir kürzlich, er ging zum Glück glimpflich aus.

Bei welchen Einsätzen fallen also Kosten für die Bürger an?

Marx: Immer dann, wenn es sich um Dienstleistungen außerhalb der Lebensrettung handelt, kann das der Fall sein. Ist eine Person nach einem Verkehrsunfall im Auto eingeklemmt, befreit sie die Feuerwehr, ohne dass das verrechnet werden darf. Das Abbinden der Ölspur aber kann die Kommune als Trägerin der Feuerwehr verrechnen. Gehandhabt wird das unterschiedlich, es liegt im Ermessen der Stadt oder Gemeinde.

Feuerwehr:

Macht es einen Unterschied, ob ein Keller leer gepumpt werden muss, weil ein Unwetter über den Ort gefegt ist oder weil ein Schlauch geplatzt ist?

Marx: Ich denke schon, denn der Schlauch könnte falsch montiert worden sein. Aber, wie gesagt, das entscheidet die Kommune im Einzelfall. Grundsätzlich muss nach dem bayerischen Feuerwehrgesetz bei vorsätzlicher oder grob fahrlässig herbeigeführter Gefahr bezahlt werden, also wenn etwa jemand auf der Autobahn ungesicherte Fracht verliert. Dasselbe gilt bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Falschalarmierung oder wenn bei Bränden in Gewerbe- und Industriebetrieben Sonderlöschmittel verwendet werden müssen, also Schaum und Löschgase wie Kohlendioxid oder Stickstoff. Aber auch da kann die Kommune der Firma entgegenkommen.

Und wie verhält es sich mit dem Wespennest im Rollokasten?

Marx: Da muss sich der Betroffene einen gewerblichen Anbieter suchen, es sei denn, er ist Allergiker. Denn dann wären die Wespen ja schon wieder eine Gefahr für sein Leben.

In den 14 Städten und Gemeinden im Landkreis gibt es 52 Freiwillige Feuerwehren. Welche Kommunen stellen Rechnungen für die Arbeit ihrer Wehren aus und welche nicht?

Marx: Die Kommunen müssen mir nicht melden, wie sie da verfahren, deshalb kann ich es nicht für jeden Ort sagen. Ich weiß aber, dass beispielsweise Zirndorf, Cadolzburg und Oberasbach Leistungsbescheide verschicken und dass die Zahl der Kommunen, die das tun, größer wird. Das ist auch nachvollziehbar, denn das Gesetz lässt es zu, die Kosten steigen, und es ist auch nicht für jeden Bürger verständlich, wenn eine Gemeinde fürs Ölabbinden Geld verlangt und die andere Gemeinde nebendran nicht.

Ist die gleiche Dienstleistung dann in einem Ort teurer als im anderen?

Marx: Das kann sein. Abweichungen sind schon deshalb denkbar, weil unterschiedlich große Fahrzeugtypen zum Einsatz kommen.

In Ammerndorf gab es Kritik an einem Einsatz mit 24 Mann, wo angeblich auch drei gereicht hätten. Es ging um eine Straßensperrung wegen Hochwasser. Müssen Bürger befürchten, dass sie wegen völlig überdimensionierter Einsätze zur Kasse gebeten werden?

Marx: Nein, diese Sorge muss eigentlich niemand haben. Zur Erklärung: In Ammerndorf läuft die Alarmierung nicht über Meldeempfänger mit verschiedenen Schleifen, die mal mehr und mal weniger Leute aktivieren, sondern über die Sirene. Es kann also durchaus sein, dass da 30 Mann zusammenlaufen und später zeigt sich, dass ein Löschfahrzeug mit neun Personen auch gereicht hätte. Die Kommune muss da natürlich den realistischen Einsatz verrechnen. Es spielt übrigens auch eine Rolle, wer eine Straßensperrung beantragt. Tut es die Polizei im Rahmen der Amtshilfe, darf da auch nichts verrechnet werden.

Und wer entscheidet, mit wie vielen Leuten ein Einsatz über die Bühne geht?

Marx: Das macht der Einsatzleiter der Freiwilligen Feuerwehr vor Ort. Er schreibt danach auch einen Einsatzbericht, den er an die Kommune weitergibt. Und wenn da steht, dass sich 50 Leute um fünf Meter Ölspur gekümmert haben, dann kann was nicht stimmen.

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