Fitte Feuerwehrleute dürfen länger mit ausrücken

21.1.2017, 13:00 Uhr
Fitte Feuerwehrleute dürfen länger mit ausrücken

© Foto: Hans-Joachim Winckler

Herr Marx, wie weit ist die Gesetzesänderung denn gediehen?

Dieter Marx: Das Kabinett hat die Neufassung bereits im September beschlossen, derzeit ist die Novelle im Anhörungsverfahren. Frühestens im April, spätestens Anfang Juli, dürfte sie in Kraft treten. Man ist sich weitgehend einig, die abschließende Entscheidung im Landtag ist eigentlich nur noch eine Formalie.

 

Die letzte Anhebung der Altersgrenze ist so lange nicht her, 2008 wurde sie von 60 auf 63 Jahre hochgesetzt. Letztlich dürfte beides die Antwort sein auf schwindende Truppenstärken, mit dem Ziel, den Brandschutz vor Ort zu sichern, oder?

Marx: Sicher ist diese Änderung auch aus der Not geboren, weil man im Ernstfall vor allem tagsüber die Leute eben nicht mehr in ausreichender Zahl vor Ort hat, um ausrücken zu können. Es gibt kaum mehr Landwirte. Wer berufstätig ist, hat seine Arbeitsstelle oft ziemlich weit vom Wohnort entfernt. Fakt ist auch, die Herrschaften zwischen 63 und 65 sind definitiv fitter. Viele machen Altersteilzeit oder können nach 45 Jahren Berufstätigkeit schon mit 63 in die Rente gehen, sind also eher verfügbar. Warum sollte man dieses Potenzial nicht nutzen, es muss ja nicht jeder in die schwere Atemschutzausrüstung schlüpfen. Grundsätzlich aber ist der Ein- und Austritt freiwillig. Wenn einer meint, er hat’s jetzt lange genug gemacht, wird auch keiner etwas sagen. Beim Verein kann er ja bleiben, bis er 120 ist.

Angenommen, die neue Regelung tritt am 1. Juli in Kraft, was ist mit denen, die am 28. Juni 63 werden?

Marx: Die scheiden automatisch aus, können drei Tage später aber wieder als Aktive einsteigen. Die Auszeit ist ganz wichtig. Würde ihnen bei einem Einsatz in der Zwischenzeit etwas passieren, wären sie nicht versichert.

 

Wie sieht es denn mit Ihrer persönlichen Altersgrenze aus?

Marx: Am 1. Dezember werde ich 63. Nach jetziger Gesetzeslage wäre mit dem Ehrenamt als Kreisbrandrat also am 30. November Schluss. Davon gehe ich allerdings nicht aus. Meine Amtsperiode als Kreisbrandrat endet im November2018. Als Mitarbeiter des Landratsamtes, wo ich unter anderem auch in der Baubehörde für Fragen des Brandschutzes mit zuständig bin, kann ich im Alter von 63 Jahren und vier Monaten ohne Abschlag in Rente gehen, das wäre sechs Monate vorher, im April 2018. Womöglich werd’ ich die paar Monate bis zum Ende der regulären Amtszeit als Kreisbrandrat dann wohl noch im Landratsamt bleiben. Meine berufliche Arbeit und das Ehrenamt gehen hier prima Hand in Hand. Der Landkreis als Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes stellt mich für meine Aufgaben als Kreisbrandrat frei. In der Praxis läuft das ganz unkompliziert. Wenn etwas im Ehrenamt zu erledigen ist, wie derzeit, da die Stärkemeldung der einzelnen Feuerwehren und die Statistik über Gerätschaften, Fahrzeuge und dergleichen zu aktualisieren ist, kann ich das problemlos erledigen.

 

Fällt die Altersgrenze, könnten Sie sich von den FFW-Kommandanten noch einmal zum Kreisbrandrat wählen lassen, dann eben keine vollen sechs Jahre mehr amtieren...

Marx: Nein, das wollte ich nicht, drei Amtsperioden genügen, man wird irgendwann betriebsblind. Da ist es besser, wenn ein Jüngerer das Ruder übernimmt.

 

Wie sieht es personell bei den 53 Wehren im Landkreis derzeit aus?

Marx: Die vergangenen zehn Jahre konnten wir uns relativ stabil auf dem Niveau von 2100 bis 2200 Feuerwehrleuten halten, die Zugänge und Abgänge hielten sich in etwa die Waage. Jetzt zeichnet sich allerdings ab, dass die Aktiven weniger werden.

 

Dann kommt die Anhebung der Altersgrenze fürs Fürther Land ja gerade recht.

Marx: Ob sie hilft, dem rückläufigen Trend entgegenzusteuern, muss sich weisen. Das kann man vielleicht in drei, vier Jahren sagen. Ich kenne viele, die nach 40 Jahren, die sie mit ausrückten, sagen, jetzt mag ich nicht mehr. Und das ist ihr gutes Recht.

 

Gleichzeitig sollen Kinderfeuerwehren ermöglicht werden, um die Retter von morgen zu gewinnen.

Marx: Kinderfeuerwehr ist eigentlich das falsche Wort, mit dem Feuerwehrdienst haben diese Gruppen nichts zu tun. Da werden Kinder ab sechs Jahren samstagnachmittags im FFW-Haus betreut und über Basteln oder Malen ans Thema herangeführt. Allerdings boomen diese Bambini-Wehren bayernweit. Auch bei uns sind in Deutenbach und Anwanden-Lind schon die ersten entstanden, Veitsbronn baut gerade eine auf. Problematisch ist, dass sie nicht über den Feuerwehrverein oder die Kommune versichert werden können, weil eine Mitgliedschaft erst im Alter von zwölf Jahren möglich ist. Werden die Kinderwehren im Gesetz verankert, erledigt sich dieses Problem.

 

Auch das Thema Inklusion soll in der Neufassung geregelt werden. Was steckt im Detail dahinter?

Marx: Bisher lag es im Ermessen des Kommandanten, ob er jemanden mit einem Handicap aufgenommen hat. Allerdings ist es auch schon vorgekommen — bei uns zum Glück noch nicht –, dass ein Kommandant einen Kameraden wegen gesundheitlicher Probleme vom aktiven Einsatz ausgeschlossen hat und der Betroffene dagegen geklagt hat. Insoweit ist es ganz gut, dass in diesem Punkt klare Regelungen kommen.

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