Front gegen Abstriche am Baumschutz

22.8.2014, 11:00 Uhr
Front gegen Abstriche am Baumschutz

© Foto: Horst Linke

Wie berichtet, soll nicht nur das Limit für den Schutz von bisher 60 Zentimeter Stammumfang in einem Meter Höhe auf 80 Zentimeter angehoben werden, sondern auch noch sämtliche Nadelbäume auf bebauten und bewohnten Grundstücken vom Schutz ausgenommen werden. Im Gegenzug ist ein Fällverbot für Obstbäume ab einem Stammumfang von 100 Zentimetern in einem Meter Höhe geplant.

Was zur Angleichung an die Bestimmungen in den Nachbarstädten gedacht war, wo Bäume erst ab einem Umfang von 80 Zentimetern geschützt sind, ist für den Bund Naturschutz (BN) ein gewaltiger Rückschritt. Fürth übernimmt damit nach den Worten des BN-Kreisvorsitzenden Reinhard Scheuerlein in Sachen Baumschutz das Schusslicht der Städteachse. Viele Ungereimtheiten machen die vom städtischen Umweltausschuss mehrheitlich abgesegnete Initiative in seinen Augen äußerst fragwürdig.

So sei nicht einsichtig, weshalb ausgerechnet die auch im Winter grünen Nadelbäume ökologisch weniger wert sein sollen als Laubbäume. Für juristisch angreifbar hält Scheuerlein zudem die Ungleichbehandlung von Bäumen auf bebauten und unbebauten Grundstücken. Das öffne Schlupflöcher — etwa durch Zusammenlegen unbebauter mit bebauten Grundstücken.

Offenkundig ist die vorgesehene Änderung der Baumschutzverordnung in den Augen des BN-Kreisvorsitzenden auf parkartige Villengrundstücke zugeschnitten, auf denen große Nadelbäume einer dichteren Bebauung im Wege stehen. Das Vorhaben verstößt nach den Worten von Ex-SPD-Stadtrat und BN-Vorstandsmitglied Günter Witzsch gegen die nationalen Klimaschutzziele. Sein CSU-Kollege und Naturschutzwächter Herbert Schlicht macht auf die Bedeutung der Nadelbäume für Insekten und Eulen aufmerksam. Und BN-Vorstandsfrau Waltraud Galaske verweist auf den ortsbildprägenden Charakter der Waldkiefern etwa in Stadeln und der Heilstättensiedlung.

Appell zum Umdenken

An die Fürther Stadträte appellieren die Naturfreunde, das Vorhaben noch einmal reiflich zu überdenken. Im Zuge der Bürgerbeteiligung will der BN jedenfalls gegen die geplante Änderung massiv angehen.

Wenig hilfreich, nicht praktikabel und zur Wiedergutmachung von Verlusten im Nadelbaumbereich völlig ungeeignet ist in den Augen von BN-Mitglied Gisela Hirth der geplante Schutz von sehr alten Obstbäumen. Die Nutzgewächse müssten schließlich regelmäßig geschnitten und bei Überalterung ersetzt werden.

Grundsätzlich stemmt sich der Bund Naturschutz nicht gegen Nachverdichtung auf locker bebauten Grundstücken. Scheuerlein: „Es geht uns nicht darum, jeden Baum zu erhalten, sondern um angepasste Bauweisen, die dazu beitragen, auch künftig der Natur in der Stadt eine Chance zu geben. Dass bei Nachverdichtung künftig keine Ersatzpflanzungen für gefällte Bäume mehr nötig sein sollen, hält er für kontraproduktiv. Noch hat die geplante Änderung keine Rechtskraft und indes gilt die alte Baumschutzverordnung, wonach Fällungen ab einem Stammumfang von 60 Zentimetern tabu sind. Eine Ausnahme gilt für Pappeln und Weiden, die bereits jetzt erst ab einem Umfang von 80 Zentimetern geschützt sind.

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