Fürther Grafflmarkt: Ausschank muss erneut früher enden

15.9.2015, 17:25 Uhr
Fürther Grafflmarkt: Ausschank muss erneut früher enden

© Hans-Joachim Winckler

Wie schon beim Herbsgrafflmarkt 2014 und beim Frühjahrsgrafflmarkt 2015 ist das Verwaltungsgericht der Auffassung, dass die Stadt mit der von ihr genehmigten Außensperrzeit zu wenig Rücksicht auf die Kläger nimmt. Die Lärmbelastung nach 22 Uhr sei ihnen nicht zuzumuten, heißt es einmal mehr. Kneipen, die zusätzliche Sitzgelegenheiten anbieten, müssten dies um 22 Uhr beenden; danach dürfe der Regelbetrieb wie an normalen Tagen bis 23 Uhr fortgesetzt werden. Das Gericht bleibt auch bei der Ansicht, dass der abendliche Ausschank nicht als Teil des Grafflmarkts zu betrachten ist.

Anders als im Juni hatte die Stadt allen Kneipen, die eine Sondergenehmigung beantragten, diesmal nicht 1 Uhr als Außensperrzeit für die (verdichteten) Freischankflächen gestattet, sondern 24 Uhr – und zwar innen und außen. Damit orientierte sie sich an der Lösung, die nach einigem Hin und Her damals gefunden worden war.

Die Stadt Fürth vertritt beharrlich die Position, der Ausschank sei untrennbar mit dem Grafflmarkt verbunden; es handle sich um eine Veranstaltung von besonderer Bedeutung, für die großzügigere Lärmwerte gelten müssen. Die Kommune legt nun – wie im Frühjahr – Rechtsmittel ein und hofft, wie es in einer Pressemitteilung aus dem Rathaus heißt, „auf eine Korrektur durch den Verwaltungsgerichtshof in München“.

Im Frühjahr hatte der VGH am Ende gar nicht entscheiden müssen: Nach Informationen der Fürther Nachrichten hegte man dort Sympathien für den Kompromissvorschlag (24 Uhr) der Stadt und signalisierte dies auch den Klägern. Daraufhin zogen diese ihre Eilanträge zurück.

Diesmal spielen sie nicht mit. 24 Uhr sei zu spät, sagte einer von ihnen kürzlich auf FN-Nachfrage. Außerdem seien sie enttäuscht vom Veranstaltungskonzept, das der Stadtrat im Juli beschlossen hat, weil es immer noch „zu umfangreich“ sei.

Der Artikel wurde am 16. September, 15.30 Uhr, aktualisiert. In einer früheren Version hieß es, dass draußen um 22 Uhr statt 24 Uhr Schluss sein muss. Das Verwaltungsgericht Ansbach hat in seiner Pressemitteilung, die erst am Mittwoch verschickt wurde, darauf hingewiesen, dass 22 Uhr als Schlusszeit für den verdichteten (!) Ausschank festgelegt wurde. Der Regelbetrieb sei bis 23 Uhr erlaubt.

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