Fürther Grafflmarkt: Neue Klage gegen Schlusszeiten

8.9.2015, 19:18 Uhr
Fürther Grafflmarkt: Neue Klage gegen Schlusszeiten

© Winckler

Das Trio war schon gegen die Schlusszeiten des ersten Grafflmarkts des Jahres im Juni vorgegangen. Ein Ende um 1 Uhr im Freien schien ihnen entschieden zu spät. Das Verwaltungsgericht schrieb daraufhin sieben Kneipen im Herzen der Gustavstraße und auf dem Waagplatz vor – allesamt liegen in nächster Nähe zu den Anwesen der Kläger –, um 22 Uhr die Bestuhlung zu reduzieren und um 23 Uhr die Freischankflächen ganz zu schließen.

In letzter Sekunde wandte sich die Stadt mit einem Vorschlag an den Verwaltungsgerichtshof München. Dieser signalisierte Zustimmung, die Kläger zogen ihre Anträge zurück. Daraufhin durften jene sieben Kneipen doch bis immerhin 24 Uhr innen und außen Gäste bewirten – allerdings eine Stunde kürzer als andere Lokale beispielsweise auf dem Grünen Markt.

Für den Herbstgrafflmarkt hat die Stadt nun ein Ende von 24 Uhr auf allen Freischankflächen von Kneipen erlaubt, die eine Sondergenehmigung beantragen. Gaststätten in der Nähe der Kläger haben innen ebenfalls um 24 Uhr zu schließen, für alle anderen sollte Regelbetrieb gelten, sprich: maximal 2 Uhr.

Die Kläger stellt das nicht zufrieden: Als Gründe nannte einer der Hausbesitzer auf FN-Anfrage, dass die Schlusszeit 24 Uhr im Freien zu spät sei. Außerdem seien sie enttäuscht vom Veranstaltungskonzept, das der Stadtrat im Juli beschlossen hat, weil es immer noch „zu umfangreich“ sei. Im Rathaus löst diese Haltung Kopfschütteln aus. Die Stadt, heißt es, werde „alle rechtlichen Mittel einsetzen, um den Grafflmarkt in seiner jetzigen Ausgestaltung als wertvolles Kulturgut und als Traditionsveranstaltung zu bewahren“.

 

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