Fürther Kontrolle

7.6.2010, 00:00 Uhr
Fürther Kontrolle

© Horst Linke

Früher hatten die Kommunen den Schwarzen Peter bei der Rücknahme alter elektrischer Geräte von der Waschmaschine bis zur Stereoanlage. Bis März 2006 sammelten Städte und Gemeinden den Elektroschrott in ihren Recyclinghöfen und zahlten selbst für die Entsorgung.

Eine Pflicht, die mit der Neufassung des Elektro- und Elektronikgesetzes (»ElektroG«) wegfiel und zum März 2006 auch umgesetzt wurde. Nun sind die Gerätehersteller selbst Vertragspartner der Entsorger. Die Stiftung ear fungiert als »Gemeinsame Stelle der Hersteller« im Sinne des ElektroG. Vom Umweltbundesamt wurde die Stiftung mit der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben betraut, sie registriert die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten und koordiniert die Bereitstellung der Sammelbehälter und die Abholung der Altgeräte bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in ganz Deutschland.

»Wir veröffentlichen Herstellerlisten im Internet und fragen regelmäßig Mengenmeldungen ab«, erklärt Alexander Goldberg, der seit 1. Mai Stiftungsvorstand ist. »Schwarze Schafe«, die es auch und gerade in der Elektrobranche gibt, haben laut Goldberg zunehmend weniger Chancen, sich um die Entsorgung zu drücken, weil auch die Konkurrenz die Registrierung überprüft und im Zweifelsfall die Stiftung einschalten kann. »Selbst Hersteller aus dem Nicht-EU-Ausland registrieren sich inzwischen lieber, als Importprobleme zu bekommen«, weiß Goldberg.

Steht doch der Importeur in der Pflicht, wenn »sein« Hersteller sich nicht registrieren lässt. »Selbst chinesische Firmen fragen inzwischen von sich aus bei uns an, ob sie sich registrieren können«, sagt Goldberg.

25 Mitarbeiter

Das neue »ear«-Domizil in der Benno-Strauß-Straße 1 hat 700 Quadratmeter Nutzfläche. 25 Beschäftigte verwalten und dokumentieren die Geräteströme per Computer, überprüfen Registrierungen und die von Goldberg genannten Mengenmeldungen bundesweit. Die Stiftung wurde vom Staat mit weitreichenden Kompetenzen ausgestattet, sie darf unter anderem Abmahnungen verschicken und kann notfalls auch die Polizei zu Hilfe rufen, was bisher allerdings noch nie nötig war.

Regelmäßige Berichte an das Umweltbundesamt tun ein Übriges. Ziel ist, dass die Entsorgung von Elektroschrott nicht der Allgemeinheit zur Last fällt.

Das In-den-Verkehr-Bringen nicht registrierter Geräte ist inzwischen strafbar und wird mit Bußgeldern belegt. Die Stiftung ist mit ähnlichen Netzwerken in anderen europäischen Ländern verbunden, darüber hinaus gibt es einen regelmäßigen runden Tisch im bayerischen Staatsministerium.

»Allerdings sind die Regeln nicht überall so streng, wie bei uns«, so Goldberg. Deutschland diene im Ausland oft als Vorbild für Altgeräte-Regelungen. Zumal man hierzulande »Trittbrettfahrern« meist schnell auf die Schliche kommt. »Ohne die ausgezeichnete Zusammenarbeit mit Kommunen und Entsorgern wären wir aber längst nicht so weit«, lobt Alexander Goldberg, der mit dem Standort Fürth und dem Arbeitsumfeld in der Großregion »sehr zufrieden ist«, wie er betont.