Fürther Schüler muss acht Jahre hinter Gitter

3.7.2012, 09:00 Uhr
Fürther Schüler muss acht Jahre hinter Gitter

© Eduard Weigert

Wie von Sinnen, so warf die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten vor, schlug er am 10. September 2011 seinem Opfer in der Fürther Innenstadt nahe der U-Bahnstation Rathaus mit einer leeren Whiskey-Flasche so stark auf den Kopf, dass diese zerbrach.

Damit nicht genug. Der Schüler somalischer Herkunft attackierte sein Opfer anschließend mit dem abgebrochenen Flaschenhals; die heftigen Schläge und Stiche hinterließen gewaltige Narben im Gesicht und am Hals des Geschädigten. Eine Notoperation rettete dem Mann das Leben. Auch die Begleiter des Opfers, zwei junge Männer, kamen zu Schaden. Einer erlitt einen Nasenbeinbruch, der andere eine stark blutende Kopfplatzwunde.

Im Prozess vor der Jugendkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth wurde in vier Verhandlungstagen versucht, das Motiv für die Bluttat zu rekonstruieren. Ursprünglich gingen die Ermittler davon aus, dass die Situation aus nichtigem Anlass eskalierte: Der Angeklagte soll das Trio nach Zigaretten gefragt haben. Weil sein Wunsch abgelehnt wurde, schlug er angeblich zu.

Dagegen behauptete ein 17-jähriger Zeuge – der Mann war in jener Nacht mit dem Angeklagten unterwegs – eine Tat „aus Notwehr“. Demnach sei der Angeklagte als „Scheiß Neger“ beschimpft worden, die späteren Opfer, bei ihnen soll es sich um Anhänger der rechten Szene handeln, hätten zuerst gepöbelt und dann geschubst.

Angriff statt Notwehr

Tatsächlich wurde der Gewalt-Exzess auf rechtslastigen Internetseiten diskutiert und mit rassistischen Kommentaren versehen. Fest steht aber auch: Es waren der Angeklagte und der Zeuge, die sich bereits im Vorfeld mit leeren Flaschen bewaffneten, „um den drei Männern Angst zu machen“, wie der Zeuge zugab. Sie näherten sich in jener Nacht dem Trio und suchten die Konfrontation. Während sich der 17-jährige Zeuge im Hintergrund hielt, richtete der Angeklagte ein Blutbad an.

Die Jugendkammer wertet die Tat als versuchten Totschlag sowie Körperverletzung in zwei Fällen. Da der Angeklagte bereits zweifach, unter anderem wegen eines Gewaltdeliktes, vorbestraft ist, flossen bereits verhängte Freiheitsstrafen in das Strafmaß ein.

Nun muss der 19-jährige Schüler aus Fürth eine Einheitsjugendstrafe von acht Jahren verbüßen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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