Fürths schwammige Kita-Satzung wird nachgebessert

29.6.2015, 11:00 Uhr
Fürths schwammige Kita-Satzung wird nachgebessert

© Fischer

Wie berichtet, hat die Kommune nach intensiver rechtlicher Prüfung bereits ihren anfänglichen Kurs korrigiert und sich bereit erklärt: Geld für Kita-Plätze, die den Eltern wegen des Streiks von Erziehungspersonal nicht zur Verfügung standen, wird nun doch zurückgezahlt. In welchem Ausmaß es Erstattungen geben soll, prüft die Verwaltung derzeit. Man habe in dieser Beziehung hinzugelernt, hatten Jugendamtsleiter Hermann Schnitzer und Bürgermeister Markus Braun erst unlängst bekannt; die Einstellung der Stadt habe sich im Lauf des Streiks gewandelt.

Die CSU hakte nun im Stadtrat nach. Sie möchte die Satzung so geändert sehen, dass in Zukunft mehr Klarheit herrscht. Die derzeitigen Formulierungen nämlich, monierte Tobias Wagner, seien zu schwammig und mit etlichen Begriffen durchsetzt, die keine klare Handhabe geben. Das sah schließlich auch Oberbürgermeister Thomas Jung so, der wie Wagner gelernter Jurist ist. In der Satzung finde sich tatsächlich die von Wagner beklagte „Häufung unbestimmter Rechtsbegriffe“, die ihm selbst nicht behage.

Deshalb soll jetzt nachgebessert werden, das Ergebnis muss dann der Stadtrat gutheißen. Nach Ansicht der Christsozialen muss klar aus dem Text hervorgehen, dass im Fall von betriebsbedingten Schließungen anteilig Betreuungsgeld, Verpflegungsgeld und Getränkepauschale zu erstatten sind.

„Wir wollen Rechtssicherheit für Eltern, die für eine Leistung bezahlt und sie nicht bekommen haben“, so CSU-Kreischef Michael Au. Es dürfe nicht mehr oder minder dem Gutdünken der Verwaltung überlassen bleiben, ob Geld zurückfließt oder nicht.

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