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Gefängnis für Drogen-Gärtner

469 Marihuanapflanzen gediehen in einer Fürther Wohnung prächtig - 08.02. 18:00 Uhr

Fürth  - Seine Wohnung glich einem Gewächshaus - mit Hilfe spezieller Lampen pflegte ein Fürther 469 Marihuanapflanzen. Sein Geschäft mit den Drogen bringt dem 25-Jährigen nun eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und elf Monaten ein.


Prächtig gediehen die Cannabis-Pflanzen in der Wohnung eines Fürthers.
Prächtig gediehen die Cannabis-Pflanzen in der Wohnung eines Fürthers.
Foto: colourbox.com
Prächtig gediehen die Cannabis-Pflanzen in der Wohnung eines Fürthers.
Prächtig gediehen die Cannabis-Pflanzen in der Wohnung eines Fürthers.
Foto: colourbox.com

Die Beweislage ist erdrückend, entsprechend rasch kommt dem Angeklagten ein Geständnis über die Lippen. Seit November 2010, so räumt er vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth ein, habe er in seiner Wohnung Marihuanapflanzen gezüchtet, mit Hilfe der Drogengeschäfte bestritt er seinen Lebensunterhalt. Allein die Namen seiner Kunden gibt er nicht preis.

Doch sein flottes Geständnis zahlt sich aus: Wegen unerlaubtem Handel mit Betäubungsmitteln muss er 35 Monate in Haft. Eine Freiheitsstrafe, die er erst ab Juli 2013 antreten kann — denn bis dahin sitzt er in anderer Sache im Gefängnis; im Fall des mehrfach vorbestraften Angeklagten wurde eine bereits früher verhängte Bewährungsstrafe widerrufen.

Bei Routinekontrolle geschnappt

Der Drogenhändler geriet der Polizei am 20. April 2011 bei einer Routinekontrolle in der Fürther Innenstadt ins Netz: Zunächst wollten ihn die Beamten nur überprüfen, doch sie hatten den richtigen Riecher: Gegen den 25-Jährigen lagen mehrere Haftbefehle vor, er versuchte vergeblich, sich der Kontrolle mit falschen Personalien zu entziehen. Im Gegenteil: Er weckte erst das Misstrauen der Polizisten und wurde verhaftet, das Amtsgericht Fürth erließ einen Durchsuchungsbefehl für seine Wohnung.


Und dort bot sich ein faszinierendes Bild: Der Angeklagte hatte ein Zimmer mit einer speziellen Beleuchtungs- und Abluftanlage versehen, Setzlinge und Pflanzen bis zu einem Meter Höhe pflegte er in eigens errichteten Zelten und in einem Kessel.

Rund 3000 Euro habe er für die Pflanzanlage bezahlt, schildert der Angeklagte vor dem Landgericht, gekauft habe er die Ausrüstung im Internet.
  



lu

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