Gericht verurteilt Steiner Musiklehrer zu Geldstrafe

16.2.2018, 11:26 Uhr
Gericht verurteilt Steiner Musiklehrer zu Geldstrafe

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Kinder können anstrengend sein – nicht nur für ihre Eltern, sondern auch für ihre Lehrer. Schüler einer fünften Klasse der Mittelschule Stein sollen einen Musikpädagogen regelrecht zur Verzweiflung getrieben haben. Doch der 34-Jährige wählte, so scheint es, einen völlig inakzeptablen Weg, um mit Konflikten im Unterricht umzugehen: Er wusste sich gegen die aufmüpfigen Schüler irgendwann nur noch mit wüsten Beleidigungen und körperlichen Misshandlungen zu helfen.

Jedenfalls warfen ihm die Schüler das vor. Vor gut einem Jahr soll er die Kinder im Unterricht als "Arschlöcher" beschimpft haben. Schon zuvor kam es laut Schülern zu einer versuchten Körperverletzung: Als zwei Jungs in der Musikstunde an einem Klavier saßen und spielten, habe der Lehrer in Wut den schweren Deckel des Instruments zugeschlagen. Die beiden Buben konnten gerade noch rechtzeitig ihre Finger wegziehen. Ansonsten wäre es für sie vermutlich sehr schmerzhaft geworden.

Stuhl weggezogen

Einmal soll der junge Pädagoge einer Schülerin einen Stuhl unter dem Hintern weggezogen haben, als sie sich gerade hinsetzen wollte, das Mädchen fiel zu Boden und erlitt ein fünf Zentimeter großes Hämatom am Rücken. Sie glaubt, dass sie die Verletzung von dem Sturz davontrug.

Vom Schuljahresbeginn im September 2016 bis Januar 2017, also rund vier Monate lang, verloren die Schüler kein Wort über die heftigen Konflikte mit dem Lehrer. Doch als eines Tages wieder einmal dicke Luft im Musikzimmer herrschte, brach ein Junge weinend zusammen. Die Klassenleiterin erfuhr davon und informierte die Eltern des Schülers. Allerdings wollte sie ihren Kollegen nicht belasten und ließ ihn aus dem Spiel.

Doch als die Mutter am selben Nachmittag ihren Sohn fragte, was vorgefallen sei, berichtete er ihr von wiederholten Übergriffen des Musiklehrers. Dass die Schüler im Unterricht oft laut gewesen seien, war ihr bewusst, sagte die Mutter als Zeugin vor Gericht. In gewisser Weise habe sie deshalb Verständnis dafür, dass der Lehrer überfordert gewesen sei.

Doch als ihr Sohn ihr offenbarte, dass er inzwischen Angst vor den Musikstunden habe, wurde die 42-Jährige aktiv. Die Frau wandte sich an andere Eltern, die daraufhin mit ihren Kindern über den Pädagogen sprachen. Die Erzählungen der Kinder ähnelten sich stark.

Der Vater des Schülers zeigte den Lehrer schließlich an, die Mutter schrieb einen Brief an die Rektorin der Mittelschule Stein und an die Staatliche Schulbehörde. Der beschuldigte Pädagoge wurde schließlich an eine andere Schule versetzt und erhielt vom Amtsgericht Fürth einen Strafbefehl über 3600 Euro (45 Tagessätze zu je 80 Euro).

Einspruch eingelegt

Doch der 34-Jährige bestritt die Vorwürfe und legte gegen den Strafbefehl Einspruch ein. Deshalb kam es zur Verhandlung am Amtsgericht. Die Schüler wiederholten unter Ausschluss der Öffentlichkeit die Vorwürfe gegen den Musikpädagogen. Bei Zeugenvernehmungen von Kindern und Jugendlichen kann unter bestimmten Voraussetzungen die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden, um das Verfahren für die Minderjährigen möglichst wenig belastend zu gestalten.

Das Gericht glaubte den Kindern und verurteilte den Lehrer, der die Taten weiterhin abstritt, wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt und versuchter gefährlicher Körperverletzung im Amt nun sogar zu 5400 Euro Geldstrafe (90 Tagessätze zu je 60 Euro). Hätte er den Strafbefehl akzeptiert, wäre der Lehrer also deutlich billiger weggekommen. Auf ihn wartet außerdem ein disziplinarrechtliches Verfahren.