Grundig-Park: Die Alarmglocken schrillen erneut

19.8.2014, 11:00 Uhr
Der Bund Naturschutz legt erneut Einspruch ein: Der Zaun im Waldberich wurde bislang nicht entfernt. Stattdessen wurde ein zweiter hinzugefügt.

© Linke Der Bund Naturschutz legt erneut Einspruch ein: Der Zaun im Waldberich wurde bislang nicht entfernt. Stattdessen wurde ein zweiter hinzugefügt.

Die Umweltorganisation begrüßt den einstimmigen Stadtratsbeschluss im Rahmen des „Maßnahmenkatalogs zum Baumfrevel Grundig-Park“, dass Zäune im dortigen Waldbereich nicht zulässig sind und nicht geduldet werden. Ebenso begrüßt der BN die Haltung der Stadtverwaltung, dass der bislang bestehende Zaun des Grundig-Parks, der nun inmitten ausgewiesener Waldflächen liegt, abgebaut werden muss.

Allerdings mussten die Naturschützer jetzt feststellen, dass nicht nur dieser Zaun bislang nicht entfernt wurde, sondern im Waldbereich bereits ein weiterer Zaun neu errichtet wurde. Dies stellt nach Ansicht des BN-Kreisvorsitzenden Reinhard Scheuerlein einen klaren Verstoß des Grundstücksbesitzers gegen die verbindlichen Festlegungen des Bebauungsplans dar.

Zudem befindet sich die in der letzten Woche am südlichen Rand des Grundig-Parks ausgehobene Baugrube laut Scheuerlein wieder einmal zu nahe an den angrenzenden Baum- und Waldbeständen. Eine Messung des BN hat ergeben, dass ein darin errichtetes Gebäude nur einen Abstand von rund 13 Metern zum Waldrand (wie er im Bebauungsplan angegeben ist) hätte, an dem jedoch etwa 30 Meter hohe Bäume stehen.

Dass die Stadt Fürth nach den Erfahrungen am Ronhofer Wäldchen – hier wurden Wohnhäuser zu nahe am Waldrand genehmigt, sodass nachträglich im großen Stil gefällt werden musste – nun erneut vor einer ähnlichen Situation steht, deutet für den BN auf gravierende Planungs- und Organisationsmängel hin.

Grundsatzentscheidungen über die Bebaubarkeit von Grundstücken sollten künftig nicht mehr losgelöst von der örtlichen Situation, auch des Baumbestands, gefällt werden. Auch sollte die Stadt darauf pochen, dass im Waldbereich nachträglich errichtete Zäune auf eigene Kosten wieder entfernt werden müssen.

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