Hilfe für Richter: Landkreis sucht Jugendschöffen

23.1.2018, 11:36 Uhr
Hilfe für Richter: Landkreis sucht Jugendschöffen

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Jugendschöffen unterstützen Richter am Amtsgericht Fürth und bei der Jugendkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth in Strafverfahren, bei denen Jugendliche und junge Volljährige auf der Anklagebank sitzen. Sie helfen dabei, das richtige Strafmaß zu finden.

Die Wahl erfolgt für fünf Jahre. Das Amt verlangt Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Urteilsvermögen, geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes, wie es heißt – gesundheitliche Eignung.

Bewerben kann sich, wer seinen Wohnsitz im Landkreis hat, am 1. Januar 2019 mindestens 25 Jahre und höchstens 69 Jahre alt ist, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt sowie die deutsche Sprache ausreichend beherrscht. Außerdem sollen die Kandidaten, so die Vorgaben in der Pressemitteilung des Landratsamts, "erzieherisch befähigt" und in der Jugenderziehung erfahren sein.

Von der Wahl ausgeschlossen sind Bürger, die zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden oder gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat läuft, das die Übernahme eines Ehrenamts ausschließt. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz tätige Personen wie Richter, Rechtsanwälte, Polizisten, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete und Religionsdiener – etwa Pfarrer oder Diakone – sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Begrenzung fällt weg

Wer sich für das Ehrenamt interessiert, kann sich bis zum 9. März beim Kreisjugendamt für die Aufnahme in eine Vorschlagsliste bewerben. Das Formular kann telefonisch oder per E-Mail im Kreisjugendamt angefordert werden (0911/9773-1250 oder jugendamt@lra-fue.bayern.de). Außerdem steht es zum Herunterladen unter www.landkreis-fuerth.de zur Verfügung.

Wichtig für die derzeit tätigen Ehrenamtlichen: Aufgrund einer Gesetzesänderung ist die Begrenzung der Schöffentätigkeit auf maximal zwei aufeinanderfolgende Amtszeiten weggefallen. Damit ist eine erneute Bewerbung, ebenfalls bis zum 9. März, möglich.

Auskünfte zur Tätigkeit als Jugendschöffe und zur Bewerbung erteilt Jugendamtsleiterin Ute Hallenberger unter der Rufnummer (0911) 97 73 12 50.

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