Horbacher Tonabbau: "Wo bleibt das Recht auf Ruhe?"

10.11.2018, 21:00 Uhr
Horbacher Tonabbau:

© Foto: Thomas Scherer

Die Firmengruppe Reithelshöfer baut wieder intensiv Ton ab, weil er 2017 als hochwertiger Bodenschatz und lukrativ eingestuft worden ist. Das Verfahren wird vom Bergamt Nordbayern in Bayreuth geführt; Tonabbau unterliegt dem Bergrecht, ebenso wie Sande, Gips und andere Rohstoffe. Eine alte Abbau-Genehmigung, erteilt noch an die Vorgängerfirma Lotter & Stiegler, stammt von 1985 und sah vor, die Flächen nach dem Aushub wieder landwirtschaftlich zu nutzen – das ist heutzutage nicht mehr möglich, sagt Norbert Weiß, der Vizechef des Bergamtes.

Heute muss nach dem Abbau des Tones, der beispielsweise zum Abdichten von Mülldeponien verwendet werden kann, rekultiviert und aufgeforstet werden: Das Landschaftsbild muss wiederhergestellt werden — auch wenn das natürlich Jahrzehnte dauert, räumt Planerin und Landschaftsarchitektin Lucia Ermisch ein. Zahlen muss dafür die Firma Reithelshöfer. Die Einfahrt wird nach Norden gelegt, was die Lärmbelästigung durch Lkw verringern soll. Die Wiederaufforstung erfolgt von Süden nach Norden, so dass die angrenzenden Wohnhäuser im Vorort Horbach als erstes entlastet werden.

Nach dem Tonabbau wird eine Verfüllung duchgeführt, mit zu einem Drittel unbedenklichem Bauschutt, vorsortierten Mineralien, gereinigtem Gleisschotter; zwei Drittel müssen unbelasteter Erdaushub sein, versichern die Experten Thomas Struller und Carlo Schillinger von der Landesgewerbeanstalt (LGA) Bayern. Es handelt sich nicht um eine Mülldeponie, darauf legen die Experten großen Wert: "Keine Abfälle, kein Plastik, keine Metalle, keine Reststoffe." Deshalb sei nicht einmal eine Basis- oder Oberflächenabdichtung nötig.

Das Gelände, so Bergdirektor Weiß, ist laut dem gültigen Regionalplan ein Rohstoff-Vorranggebiet zum Abbau von Ton. Das heißt: Das Unternehmen hat Anspruch auf Genehmigung, wenn die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind; die Behörde hat hier keinen Ermessensspielraum. Ein Rahmensbetriebsplan muss im Vorfeld auf 25 Jahre festgelegt werden; der konkrete Hauptbetriebsplan ist nur zwei Jahre gültig. Im Fall Horbach ist kein Verfahren mit Beteiligung der Öffentlichkeit vorgesehen, in dem die Bevölkerung Einwände vorbringen kann — diese Feststellung löst empörtes Raunen im Publikum aus. Die Stadt Langenzenn hingegen kann sehr wohl ihre Planungshoheit ausüben, etwa durch einen Bebauungsplan, und sich zu Fragen des Naturschutzes oder des Landschaftsbildes äußern. "Wir versuchen dann, dies so weit wie möglich zu berücksichtigen", verspricht Weiß, "je mehr Info, desto besser." Auch Privatpersonen können ihre Bedenken einbringen. Allerdings darf die Einstufung als Ton-Vorranggebiet nicht angetastet werden, die Gemeinde ist "zwingend an die übergeordnete Planung gebunden", so Rechtsanwalt Herbert Kohler als Vertreter der Firma. Bebauungspläne, die dieses Recht beeinträchtigen, seien unwirksam. "Wird der Unternehmer ungebührlich eingeschränkt, hebt der Verwaltungsgerichtshof den B-Plan sofort auf."

Streitpunkte bleiben ungeklärt. Das Landratsamt hält die alten Abbau-Genehmigungen für nach wie vor gültig. Zeugen bekunden aber, der Tonabbau in Horbach habe über vier Jahre lang pausiert. Im Bescheid des Landratsamtes, der den FN vorliegt, heißt es klar: "Die Genehmigung erlischt, wenn die Bauausführung vier Jahre unterbrochen worden ist."

Wenn eine neue Genehmigung erteilt werden muss, dürften die Auflagen für die Firma erheblich sein, ließ Bergdirektor Weiß durchblicken. Dass nur ein 20-Meter-Streifen zwischen den Wohnhäusern und der Abbaukante liegt — statt wie heute üblich rund 130 Meter —, sei "schon sehr nah", so Weiß, der einen Lärmschutzwall ins Gespräch bringt.

Der Abbau soll rund 20 Meter in die Tiefe gehen. Betriebszeiten von 6 bis 22 Uhr von Montag bis Samstag seien "auf den ersten Blick erschreckend", gibt der Bergdirektor zu: "Beim Lärmschutz muss die Firma nachlegen." In den vergangenen Wochen hatten die durchdringenden Piep-Geräusche bei Rückwärtsfahrten der Abbau-Raupe für Proteste gesorgt. Das scheint abgestellt zu sein. Doch ein Anwohner sprach seinen skeptisch dreinblickenden Nachbarn aus der Seele, als er meinte: "Damals, bevor Lotter & Stiegler insolvent ging, gab es einen alten Löffelbagger, heute sind riesige Maschinen am Werk. Wo bleibt das Recht des Bürgers auf Freizeit und Ruhe?"

Die Stadträte werden im Bauausschuss am Mittwoch um 18 Uhr über ihre Reaktion entscheiden. Das Bergamt plant seinen Bescheid im Frühjahr. "Es ist verdammt schwer, in diesem Fall die Entscheidung zu treffen, wie es weitergehen soll. Wir machen uns das nicht leicht."

1 Kommentar