Irritationen um eine Chance für Fürths Gustavstraße

2.12.2016, 11:47 Uhr
Irritationen um eine Chance für Fürths Gustavstraße

© Foto: Skyling

Ein Standpunkt, bei dem Krauße bleibt, wie sich nun auf Nachfrage zeigte. Bekommt die Baurechtsnovelle von Bundestag und Bundesrat grünes Licht, dann dürfen Städteplaner künftig neben Wohn-, Gewerbe- und Mischgebieten auch urbane Gebiete bestimmen, die einer „Stadt der kurzen Wege“ zwischen Wohnung, Arbeitsplatz und Freizeiteinrichtungen den Weg ebnen und auch eine Antwort auf die Wohnraumknappheit sein sollen.

Die Regeln dort wären laxer als in Mischgebieten, zum Beispiel dürften 80 statt 60 Prozent eines Grundstücks bebaut werden. Die Lärmobergrenzen lägen am Tag bei 63 Dezibel und nachts bei 48. Das wären, wie berichtet, je drei Dezibel mehr als in Mischgebieten wie der Fürther Altstadt.

Im Dauer-Lärmstreit um die Kneipenmeile Gustavstraße hat die Stadtspitze zwar eine Umwandlung der Altstadt in „urbanes Gebiet“ in Betracht gezogen, diese Überlegung dann aber verworfen. „Wir sind übereingekommen, dass wir das in der Gustavstraße nicht machen wollen“, hatte Krauße schon im Oktober erklärt. Nun betonte er, im Zentrum der Überlegungen stehe die Gleichbehandlung. Man wolle die Altstadtbewohner nicht schlechter stellen als Fürther in anderen Mischgebieten und ihnen nicht mehr und nicht weniger Lärm zumuten als etwa den Bewohnern der Innenstadt.

Wie berichtet, gilt zwischen König-, Kapellen- und Henri-Dunant-Straße ein Bebauungsplan aus dem Jahr 1988, der neuen gastronomischen Betrieben und größeren Erweiterungen bestehender Gaststätten einen Riegel vorschiebt. Diesen besonderen Schutz der Anwohner — er stand großzügigeren Außensperrzeiten vor Gericht im Weg – will die Stadt auf das gesetzliche Normalmaß zurückfahren. Das Verfahren läuft, die Bürgerbeteiligung ist noch nicht abgeschlossen. Aber, so Krauße: „Wir streben an, den neuen Bebauungsplan bis Mitte 2017 rechtskräftig zu machen.“

Ob urbanes Gebiet oder neuer Bebauungsplan: Mehr Krach brächten theoretisch ja beide Varianten mit sich. Krauße meint dazu einmal mehr, die Stadt würde ihrem Ziel der Gleichbehandlung „untreu“, ließe sie in der Altstadt als urbanem Gebiet drei Dezibel mehr zu. Er rät der Stadt, hier „sehr korrekt vorzugehen und glaubwürdig zu bleiben mit der Aussage, dass die Wohnbevölkerung nicht zusätzlich belastet werden soll.“

Krauße sieht im Kabinettsbeschluss zumindest indirekt eine Chance für die Gustavstraße. Wie wohl auch sein Parteifreund Träger, sagt er, begrüße er den Vorstoß aus Berlin im Fall Gustavstraße nicht als Möglichkeit der konkreten Umsetzung, sondern als „Argumentationshilfe“. Motto: „Der Gesetzgeber würde uns sogar erlauben, drei Dezibel höher zu gehen.“

Krauße hält auch in anderen Ecken Fürths keine urbanen Gebiete für nötig. Denn: Die Stadt habe stets versucht, dicht zu bebauen und gehe diesbezüglich schon an die Grenzen. Er verweist auf das Beispiel Kavierlein, wo sechsstöckige Häuser sowie ein achtstöckiges Gebäude entstehen, und urteilt: „Mehr halte ich städtebaulich auch nicht für vertretbar.“

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