Junge Flüchtlinge bleiben im Landkreis aus

2.6.2017, 21:00 Uhr
Junge Flüchtlinge bleiben im Landkreis aus

© Foto: Florian Burghardt

Unter 18-Jährige, die allein im Leben stehen, sind in Obhut zu nehmen. So regelt es das Kinder- und Jugendhilfegesetz. Das gilt auch für Flüchtlinge. Zuständig sind die Jugendämter. Den Landkreis Fürth als Standort der ZAE stellt das vor besondere Herausforderungen. 2015, als die Flüchtlingsströme ihren Höhepunkt erreichten, reisten 340 Minderjährige in den Landkreis ein, die das Kreisjugendamt vorläufig in Obhut nehmen musste, bis geklärt war, wie sie dauerhaft untergebracht werden konnten. Acht bis neun Jugendliche waren es 2016 im Monat.

Etwa zehn bis 20 Menschen suchen Roland Meyer, Chef der Polizeiinspektion Zirndorf, zufolge derzeit täglich Aufnahme in der ZAE. Minderjährige sind die Ausnahme geworden. In den ersten drei Monaten waren es laut Landratsamt gerade zwei, von April bis Mai wurden wieder sieben Neuzugänge gezählt.

Eine feste Erstaufnahmeeinrichtung für die jungen Leute mit 20 bis 30 Plätzen zu schaffen, wie es der Jugendhilfeausschuss im Blick auf die Steiner Unterkunft, die Ende März ihre Bleibe räumen musste, im Oktober vergangenen Jahres noch beschlossen hatte, scheint der Kreisverwaltung angesichts dieser Entwicklung "nicht verhältnismäßig" (Dießl).

Stattdessen setzt sie auf eine Wohngruppe in Cadolzburg, die die Kinderarche Fürth betreut. Mit ihr hat der Landkreis vereinbart, dass sie zwei Plätze für Inobhutnahmen junger Flüchtlinge freihält. Sind die Plätze belegt, werden dem Jugendamt die Kosten (der Tagessatz liegt bei 250 Euro) von der Regierung erstattet. Sind sie es nicht, stellt die Kinderarche eine Platzfreihaltegebühr von 120 Euro pro Tag in Rechnung. Das pädagogische Personal, das bei Bedarf rund um die Uhr betreut, muss schließlich vorgehalten werden.

Keine Erstattung

Die Unterbringung von Flüchtlingen ist zwar grundsätzlich staatliche Aufgabe, doch abgerechnet wird einzelfallbezogen auf den Cent genau. Eine Kostenerstattung für dieses Vorhaltestruktur, um auf die Unwägbarkeiten der Flüchtlingsströme reagieren zu können, bekommt der Landkreis nicht. Bis dato waren beide Plätze überwiegend belegt, so dass dem Landkreis kaum Kosten entstanden sind. Andernfalls könnte das die Kreiskasse bis zu 7200 Euro im Monat kosten. Trotzdem erachtete es Jugendamtsleiterin Ute Hallenberger als wirtschaftlichere Lösung, die Plätze vorzuhalten. "Sollten die Zahlen unvermittelt stark ansteigen, wie wir schon leidvoll erfahren mussten, wäre der nötige Wohnraum das kleinere Problem", so Dießl. Das größere seien die pädagogischen Kräfte. "Von ihnen haben wir zwei sehr gute", erklärte Hallenberger im Ausschuss, "geben wir sie auf, werden wir uns schwertun, wieder welche zu finden."

Die Vereinbarung mit der Kinderarche gilt vorerst bis Ende Juni. Sollte sich dann abzeichnen, dass doch wieder mehr Minderjährige Asyl suchen, könnte mit dem personellen Grundstock schnell eine erneute Notunterkunft geschaffen werden.

Zeitgleich hat sich Landrat Dießl die Unterstützung des Bayerischen Landkreistags gesichert für die Forderung, den Freistaat Bayern bei den Kosten für die Vorhaltestruktur in die Pflicht zu nehmen. Außerdem verfolgt man auf Ebene des kommunalen Spitzenverbands, dass der Freistaat selbst zentrale Erstaufnahmeeinrichtungen für unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge einrichtet. Alternativ könnte nach Meinung Dießls auch wieder zu der bis 2013 gültigen Regelung zurückgekehrt werden, die Jugendlichen in einem separaten Bereich in der ZAE selbst unterzubringen.

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