Kampf gegen die Facebook-Partys

13.7.2012, 13:00 Uhr
Kampf gegen die Facebook-Partys

© Winckler

Mit Sorge blickt man im Moment auch in Lünen und Herne (Nordrhein-Westfalen) sowie in Herbrechtingen und Ludwigsburg (Baden-Württemberg) dem Wochenende entgegen: Facebook-Partys sind auch in diesen Städten für Samstag angekündigt. Und wie in Fürth wurden sie von der jeweiligen Stadtverwaltung verboten — per Allgemeinverfügung.

Mit diesem juristischem Mittel haben sich zuletzt eine Reihe von Städten zu schützen versucht. Facebook-Partys sollten am vergangenen Wochenende unter anderem im Dortmunder Stadtgarten, in einem Bad in Konstanz und auf der Donauwiese in Ulm stattfinden. Zuvor versuchten Backnang (mehr als 22000 Nutzer hatten ihr Kommen zugesagt) und Kaufering (mehr als 18000 Zusagen) ausufernde Feten zu verhindern. In Backnang kamen Ende Juni trotz Verbots noch 1000 Jugendliche zusammen, ein Teil randalierte. Die Polizei hatte gut 300 Beamte bereitgehalten, sie schätzt die Personalkosten für den Großeinsatz auf mehr als 100000 Euro.

Was am Samstag im Fürther Stadtpark geschehen wird, weiß niemand. Wie berichtet, haben Unbekannte unter dem Namen Larissa bzw. Lari über Facebook die Einladung zu einer Geburtstagsfeier verbreitet, bei der die Gäste gemeinsam vom Rathaus zum Stadtpark laufen sollen, um dort „so richtig geil zu feiern“. Bereits am Dienstag soll die Einladung mehr als 73000 Facebook-Nutzer erreicht haben, bis Mittwoch signalisierten 12000 der Eingeladenen, sie würden zu „Laris 16. Geburtstag“ kommen.

Nachdem die Seite am Mittwoch nicht mehr aufgerufen werden konnte, tauchte gestern eine neue auf. Sie kündigte „Larissas Sweet 16 B-day Party“ an: „Ich werde am Freitag endlich 16 und will das kräftig feiern, wir feiern im Stadtpark Fürth, hab zwei Kästen Bier und ein paar Flaschen Wein, bringt soviel Alkohol mit, wie ihr könnt“, heißt es da.

Für Diskussionsstoff sorgt nicht nur die Einladung selbst, sondern auch die Allgemeinverfügung der Stadt. Ihr zufolge sind von Samstag, 8 Uhr, bis Montag, 6 Uhr, alle Aktionen einzelner Personen sowie von Gruppen verboten, die zur Vorbereitung oder Durchführung der Facebook-Party dienen oder Bestandteil von ihr sind. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 1000 Euro rechnen.

Auf der Internetseite der FN sowie auf der Facebook-Seite der Stadt wird das Verbot lebhaft diskutiert. Ein Nutzer: „Ich gehe da mit meinen Freunden immer zur Skaterbahn, also auf gut deutsch: Darf kein einziger am Samstag den Stadtpark betreten?“ Ein anderer: „Wenn ich jetzt zufällig am Samstagabend auf einen Spaziergang mit meiner Freundin im Stadtpark bin, verweist man mich dann des Platzes und drückt mir ein Bußgeld rein?“ Und ein dritter fragt: „Einen Spaziergang vom Rathaus in den Stadtpark kann mir eigentlich niemand verbieten, oder? Und wenn zufällig zur gleichen Zeit noch 10 oder 100 oder 1000 Leute den gleichen Weg gehen, ist es deswegen für mich immer noch nicht verboten.“

Die Allgemeinverfügung, stellt Stadtsprecher Norbert Mittelsdorf auf FN-Nachfrage klar, bedeute nicht, dass der Stadtpark am Samstag verwaist sein muss. Sie steht einer normalen Nutzung des Parks nicht im Wege. Es ist also denkbar, dass alles ist wie immer: Fürther gehen spazieren, picknicken auf der Wiese, lesen auf einer Bank ein Buch.

Heikler wird es, wenn sich eine Menschenmenge versammelt, die feiern will. Dann verstoßen zuerst einmal die Partygesellschaft sowie die, die sich ihr anschließen, gegen das Verbot — abgesehen davon, dass es für eine Feier im Stadtpark ohnehin einer Genehmigung bedürfte. Mittelsdorf appelliert daher an alle, der Party fernzubleiben. Sollte es zu einer großen Menschenansammlung kommen, ist die normale Nutzung des Parks nicht mehr möglich. Dann müssen auch die mit Einschränkungen rechnen, die sich nur erholen wollten — wenn sie sich nicht schon freiwillig an einen ruhigeren Ort geflüchtet haben.

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