Kneipenstopp in der Fürther Altstadt steht vor dem Ende

14.6.2018, 05:02 Uhr
Bisher waren weitere gastronomische Betriebe im Herzen der Altstadt nicht erlaubt, und bestehende durften nur im geringen Umfang vergrößert werden.

© Thomas Scherer Bisher waren weitere gastronomische Betriebe im Herzen der Altstadt nicht erlaubt, und bestehende durften nur im geringen Umfang vergrößert werden.

Fast alle Parteien sind sich einig, dass der alte Bebauungsplan nicht mehr dem entspricht, wie sie sich die Zukunft des Viertels rund um die Gustavstraße vorstellen. Mit nur einer Gegenstimme (Freie Wähler) haben sich die Ausschussmitglieder deshalb für die Anpassung ausgesprochen. Am 28. Juni soll der Stadtrat den Entwurf beschließen.

Bisher waren weitere gastronomische Betriebe im Herzen der Altstadt nicht erlaubt, und bestehende durften nur in geringem Umfang vergrößert werden. Diese Regelung, mit der man 1988 das Wohnen in dem Quartier attraktiver machen wollte, war in den vergangenen Jahren im gerichtlichen Streit mit einer Hand voll Kläger um Feste und Sperrzeiten zur Last für die Stadtspitze geworden: weil Richter daraus eine Art besonderen Anwohnerschutz ableiteten.

Bereits 2014 stieß die SPD-Fraktion die Änderung des Bebauungsplans an, mit dem Ziel, die Gustavstraße in ihrer derzeitigen Struktur zu bewahren. Um neue Kneipen geht es dem Rathaus bei dem Vorhaben nicht so sehr: Die Stadtspitze hofft vielmehr, damit ihre Position im komplexen juristischen Streit zu stärken und irgendwann womöglich wieder auch unter der Woche eine Außensperrzeit um 23 Uhr zu erreichen.

Nach dem jahrelangen Änderungsverfahren herrschte am Mittwoch kaum noch Diskussionsbedarf. SPD-Stadtrat Maurice Guglietta bezeichnete den Schritt als "wichtigen Baustein zur Rettung und Erhaltung des städtischen Lebens" in Fürth. Die Freien Wähler kritisierten, dass Bedenken einzelner Anwohner "weggewischt" würden, woraufhin Bürgermeister Markus Braun entgegnete: "Sie werden nicht weggewischt, sie wurden abgewogen." CSU-Stadtrat Joachim Schmidt betonte, dass auch die Mehrheit der Bewohner für die Änderung sei. Das habe die öffentliche Auslegung der Pläne gezeigt.

Künftig sollen Erweiterungen und neue Gaststätten möglich sein, allerdings nur dort, wo es die Lärmgrenzen noch erlauben. An den Lärmgrenzwerten selbst ändert sich nichts. Neue Spielhallen bleiben verboten.

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