Knigge kam nur bis zum Parkplatz

27.8.2015, 22:02 Uhr

In Supermärkten gelten gewisse Regeln, und noch immer gibt es Mitmenschen, die das für unbegreiflich halten. Wenn der Kunde König ist, dann darf er sich auch wie ein König aufführen, oder? Antwort: Im Prinzip ja. Aber nicht wie eine Königskobra in der Zwangsjacke.

Die Stiftung Warentest erklärt in der September-Ausgabe ihrer Zeitschrift test, was geht — und was komplett daneben ist. Geschmackstests an der Obst-Auslage gehen jedenfalls gar nicht. Wie überhaupt die goldene Regel gilt: Bis zur Bezahlung, dem stets traurigsten Kapitel eines Supermarkt-Adventure-Feldzugs, gehört die Ware dem Händler.

Ganz nett wäre jetzt aber, die Stiftung Warentest würde bei Gelegenheit auch einen Knigge für Supermarkt-Angestellte herausgeben. Schauplatz der folgenden Anekdote ist ein supergeiler Laden im Landkreis, einer, der Lebensmittel liebt, vielleicht aber nicht jeden Kunden. Eine Dame hatte an der Fleischtheke die Warteschlange vom falschen Ende her erobert. Kurzer Wortwechsel mit der Verkäuferin. Die schreit urplötzlich „blöde Sau!“, und ganz sicher war nicht das Kotelett-Gebirge gemeint, sondern die Kundin. Als Entschädigung eine ganze Sau, okay? Sonst petzen wir alles der test-Redaktion.

 

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