Kurioser Denkmalschutz: Fürther sollte Fenster entfernen

7.10.2015, 21:00 Uhr
Kurioser Denkmalschutz: Fürther sollte Fenster entfernen

© Aslanidis

Das fünfstöckige Sandsteinhaus an der Nürnberger Straße, Baujahr 1903, sieht gepflegt aus. Bei genauem Hinsehen lässt sich erkennen, dass in den oberen Stockwerken neue Fenster eingebaut sind, nur die unteren sehen alt aus. „Ich wollte da genauso wie oben Kunststofffenster, damit das ein einheitliches Bild gibt“, sagt Hauseigentümer Max-Heinz Held. Doch das sei verboten, antwortete ihm das Stadtbauamt. Mehr noch: Die Denkmalschützer forderten den 71-Jährigen auf, die vorhandenen Rahmen wieder zu entfernen und komplett auf Holz umzusteigen.

Wie kommt es zu der kuriosen Situation? 1996 stimmte der Stadtrat zu, dass künftig bei der Sanierung denkmalgeschützter Häuser auch Kunststofffenster erlaubt sind. Sie müssen aber zum Gebäude passen, beispielsweise mit Sprossen in der Mitte, so wie früher. Held sanierte vor ein paar Jahren die Fenster in den oberen Stockwerken und wählte Kunststoff.

„Ich wollte Wohnung für Wohnung vorgehen, um die Mieter nicht zu stören.“ 2009 gab es dann ein Umdenken bei der Stadt: Der Bauausschuss beschloss, nur noch Holzfenster zu gestatten, um den Charakter der alten Gebäude zu wahren.

Ausnahmen möglich

Davon hat Held erst erfahren, als er vor einem Jahr beim Fensterbauer einen Auftrag abgeben wollte. Er stellte einen Bauantrag für die unteren Fenster, die Denkmalbehörde winkte jedoch ab – und forderte Holzrahmen auf allen Etagen. Held sollte sogar komplett auf Holz umschwenken, die nur wenige Jahre alten Kunststoffrahmen sollten verschwinden.

Kurioser Denkmalschutz: Fürther sollte Fenster entfernen

© Foto: Anestis Aslanidis

Der Fall landete dieser Tage schließlich im kommunalen Bauausschuss. Baureferent Joachim Krauße bekräftigte, dass Holzfenster heute der Standard bei Denkmalsanierungen seien. Doch in diesem speziellen Fall sei eine Ausnahme möglich. „Es kommt gar nicht in Frage, dass Sie Ihre alten Fenster wieder rausreißen müssen“, so der Referent an Held gewandt.

Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege in München sagt, dass diese Ausnahme gar nicht so besonders ist: Wenn ein überwiegender Großteil des Fenster bereits einen Kunststoffrahmen hat, dürfe dieser auch im Rest des Gebäudes verbaut werden — solange die Behörde vor Ort nichts dagegen hat.

Für Max-Heinz Held ist die Sache damit endlich geklärt. Vor ein paar Tagen hat die Baufirma sein Haus vermessen, schon bald möchte er die neuen Fenster einbauen lassen. Vom Bauamt hat er noch keine offizielle Zusage bekommen, „der OB hat mir aber geschrieben, dass jetzt alles in Ordnung geht“.

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