Landkreis hält an Radweg-Pflicht fest

12.12.2010, 09:00 Uhr
Landkreis hält an Radweg-Pflicht fest

© Horst Linke

Wie berichtet, hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass das blaue, kreisrunde Schild mit dem weißen Fahrrad, das Radler auf die extra angelegten Trassen zwingt, ausschließlich dann angebracht ist, wenn Radfahrer auf der Straße besonders gefährdet sind.

Der Landkreis Fürth geht den Radwegebau seit drei Jahrzehnten mit Ehrgeiz an. Bemühungen, die dazu führten, dass entlang der Kreisstraßen eine „vergleichsweise sehr gut ausgebaute und komfortable“ Infrastruktur für Radler zu finden ist, wie Behördensprecher Bernd Kuch urteilt. Erste Netzpläne sind ihm zufolge über 25 Jahre alt.

Noch zu DM-Zeiten waren laut Kreiskämmerer Herbert Reinl jährlich bis zu 400000 Mark für Radwege im Etat reserviert. Seit 1999 werden die Begehrlichkeiten im Landkreis über ein Radwege-Bauprogramm nach Prioritäten geordnet und sukzessive abgearbeitet. 3,26 Millionen Euro flossen in den vergangenen 20 Jahren in das Geh- und Radwegenetz entlang der Kreisstraßen. Eine Summe, die noch nicht einmal die kompletten Kosten für den jüngst fertiggestellten Radweg zwischen Langenzenn und Raindorf berücksichtigt. 3,1 Kilometer lang ist der Ende Oktober freigegebene Weg. Er ist mit 900000 Euro Baukosten nach einem 22-jährigen Vorlauf der am längsten geplante und der teuerste in der Geschichte des Landkreises.

Zahlen, vor deren Hintergrund Behördensprecher Kuch den höchsten Richterspruch in Leipzig doch „mit etwas Verwunderung zur Kenntnis“ nahm, wie er auf Anfrage sagt. Da stelle sich dann doch die Frage, weshalb die Gebietskörperschaften noch Radwege bauen sollten, wenn sie die Radler dann gar nicht benutzen müssten.

Keine Konsequenzen

Eine Einschätzung, die Kuch nach Rücksprache mit den für das Wegenetz Verantwortlichen jedoch korrigiert. Die aktuelle Rechtssprechung spiele für die Radwege-Planungen auf Kreisebene keine Rolle, schildert Kuch die Sichtweise im Staatlichen Bauamt Nürnberg, das die Radwege im Auftrag des Landkreises plant und baut, sowie der Straßenverkehrsbehörde am Landratsamt. Sie sähen keine Veranlassung, vom bisherigen Kurs der Benutzungspflicht abzuweichen.

Die Radwege im Landkreis sind fast ausschließlich Kombi-Wege, die für Fußgänger und Radler ausgewiesen sind, was die Radler auf die seitlichen Trassen zwingt. Es sei denn, die Wege sind, wie der zwischen Veitsbronn und Puschendorf, in schlechtem Zustand oder, wie der zwischen Wachendorf und Banderbach, teils nur geschottert, erklärt Kuch.

Für die Benutzungspflicht spreche das Mehr an Sicherheit, das man in der Trennung der Radler vom motorisierten Verkehr sehe, so Kuch. Entlang der Kreisstraßen sei die Benutzungspflicht in jedem Fall zu rechtfertigen. Zum einen aufgrund der höheren Verkehrsdichte, zum anderen wegen des hohen Tempos, das dort zulässig ist. In der Regel sind Kreisstraßen frei von Tempolimits, und bei erlaubten 100 Stundekilometern könne man auch bei der aktuellen Rechtslage von einem besonderen Gefahrenpotenzial ausgehen, so Kuch. Ein weiterer Grund für die Ausweisung der Kombi-Wege ist finanzieller Natur. Bei Geh- und Radwegen kann der Landkreis mit den höchstmöglichen Zuschussraten des Freistaates von bis zu 50 Prozent der Baukosten rechnen.

„Der Landkreis hält also an seinen künftigen Radwege-Planungen fest“, so Kuch. Da sich die geplanten Radwege von Roßtal nach Clarsbach und von Obermichelbach nach Rothenberg verzögern, wird zwar 2012 keiner angepackt, doch hinter den Kulissen arbeiten die Planer munter an optimalen Trassenführungen oder dem Grundstücks-Erwerb weiter. Und auch zwischen Anwanden und Weiterndorf ist ein Geh- und Radweg angedacht.