Landwirte unterliegen im Streit um Brunnen

12.6.2018, 11:00 Uhr
Landwirte unterliegen im Streit um Brunnen

© Hans-Joachim Winckler

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach bestätigt, dass die von den Landwirten beklagte Bodenaustrocknung durch die angepeilte Grundwasserentnahme von 45 000 Kubikmeter jährlich aus rund 30 Meter Tiefe nicht zu befürchten sei. Dabei beruft sich das Gericht maßgeblich auf Feststellungen des Wasserwirtschaftsamtes.

Den etwa 80 im Wasser- und Bodenverband zusammengeschlossenen Grundeigentümern und Landwirten stärkte die Stadt Oberasbach den Rücken. Sie bangt, wie berichtet, um ihre Bemühungen zur Renaturierung des Asbachs. Die Landwirte konnten bislang Flächen im Wiesengrund nach Anstauen des Asbachs über Rohrleitungen bewässern. Bereits 1927 hatte der Wasser- und Bodenverband das Recht zur Bewässerung eingeräumt bekommen. Dass auf seinem Verbandsgebiet Tiefbrunnen genehmigt wurden, die nur einem einzigen Landwirt auf einer sehr begrenzten Fläche nutzen, hat den Verband aufgebracht.

Um die These vom Wasser-Abgraben untermauern zu können, empfiehlt der Rechtsvertreter dem Verband, ab sofort vorsorglich Wetterdaten sowie Ertragsergebnisse zu dokumentieren. Den Landwirten zufolge ist es bereits bei den Probebohrungen für die Brunnen zum Austrocknen von Flächen in der Umgebung gekommen.

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