Lärmstreit: Kein Kompromiss für Gustavstraße in Sicht

26.9.2018, 15:30 Uhr
Lärmstreit: Kein Kompromiss für Gustavstraße in Sicht

© Foto: Hans-Joachim Winckler

Eine Zeit lang schien sich wirklich etwas zu bewegen. "Wir waren ja relativ weit", sagt Fürths Rechtsreferent Mathias Kreitinger rückblickend auf FN-Nachfrage. In einem Entwurf habe man bereits die wesentlichen Punkte festgehalten, die ein Kompromiss beinhalten sollte. Müde vom jahrelangen Streiten, waren beide Seiten motiviert, einen Weg aus dem Konflikt zu finden.

Von dieser Annäherung bekam die Öffentlichkeit im vergangenen Jahr über Monate nichts mit. Bewusst hatten sich die Kläger und die Vertreter der Stadt darauf geeinigt, vertrauliche Gespräche zu führen. Man wollte miteinander sprechen – nicht übereinander.

Ziel war eine "Gesamtvereinbarung", die verbindliche Regelungen für die großen Streitpunkte – Sperrzeiten, Außenbestuhlung, Anzahl der Feste – enthält. Die Stadt wollte darin zum einen ihre Schlusszeiten für den Grafflmarkt-Freitag sichern (24 Uhr im Frühjahr, 23.30 Uhr im Herbst) und zum anderen wieder eine etwas großzügigere Außen-Sperrzeit unter der Woche erreichen. Seit 2016 muss sonntags bis donnerstags vor manchen Kneipen um 22 Uhr Schluss sein. Im Gegenzug wären wohl Zugeständnisse bei der Außenbestuhlung und der Zahl der Veranstaltungen in der Gustavstraße nötig gewesen.

Während man verhandelte, blieb es nach außen ruhig. Neue Klagen unterblieben; es galt zeitweise eine Art "Waffenstillstand". Der wurde inzwischen beendet. Eilanträge gegen die Baugenehmigung für den "Grünen Baum" im April und den Grafflmarkt-Ausschank im Juni signalisierten schon, dass die beiden Seiten wieder ein ganzes Stück voneinander entfernt sind.

Der Unmut ist wieder gewachsen

Was war passiert? Der Unmut des Kläger-Quartetts ist wieder gewachsen. Mehrere Schritte nimmt man dem Rathaus übel, wie ein Beschwerdeführer bereits im Juni gegenüber den FN deutlich machte. Die Überarbeitung der Grafflmarktordnung 2017 etwa. Die Stadt erklärte den Ausschank darin zum festen Teil des Marktes, nachdem Richter ihn zuvor gesondert (und als weniger schützenswert) betrachtet hatten. Auch die heuer vollzogene Änderung des Bebauungsplans für die Altstadt, mit der ein "besonderer Anwohnerschutz" aufgehoben wurde, schmerzt die Kläger. Zwar hatte die Stadt nie ein Geheimnis daraus gemacht, dass sie die Änderung in jedem Fall will. Doch der Hausbesitzer fragt: Warum musste der Bebauungsplan geändert werden, wenn man eine Vereinbarung anstrebt, mit der es keinen Lärmstreit mehr gibt?

Hinzu kam der Ärger über die Pläne für den "Grünen Baum". Die Beschwerdeführer fürchten, dass die Stadt der Traditionsgaststätte Feiern bis 3 Uhr nachts erlauben könnte. Mit einem Eilantrag versuchte daher ein zweiter Hausbesitzer einen Baustopp zu erreichen - vergeblich.

Des Weiteren ist das Kläger-Grüppchen nach wie vor unzufrieden mit der Lärmbelastung. Sie habe sich trotz der vor Gericht erkämpften Einschnitte nicht genug gebessert. Und immer noch finden die Kläger, dass die Stadt das wichtige Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) vom November 2015 nicht korrekt umsetze. Die Stadt freilich sieht das ganz anders. Mit Lärmmessungen habe man nachgewiesen, dass die von den Richtern verlangte achtstündige Nachtruhe möglich ist, sagt Kreitinger. Der Ordnungsdienst kontrolliere regelmäßig, ob die Sperrzeiten eingehalten werden.

Seit dem Frühjahr 2017 ruhten die Einigungsbemühungen: Die Kläger wollten damals den Ausgang eines Verfahrens abwarten, bei dem es um den Umfang der Außenbestuhlung der Kaffeebohne ging. Im Februar 2018 lehnte das Gericht ihren Eilantrag ab - sie wollen nun in Berufung gehen.

"Es gäbe nach wie vor genug Anlass"

Kreitinger bedauert, dass die Bemühungen um eine Einigung nicht wieder aufgenommen wurden. Er habe mehrfach Gespräche angeboten. "Es gäbe nach wie vor genug Anlass für beide Seiten, an den Tisch zurückzukehren", sagt er. Die Klägerseite will sich aktuell auf FN-Nachfrage nicht zum Thema äußern.

Wird kein Kompromiss gefunden, müssen einmal mehr Richter urteilen. Einige Gerichtsverfahren stehen nämlich noch aus. So hatte zwar der Eilantrag der Kläger, mit dem sie ein früheres Ende des Grafflmarkts im Juni erreichen wollten, keinen Erfolg. Doch sie können noch darauf hoffen, dass ein ausführliches Verfahren anders ausgeht (ein Termin steht noch nicht fest). Die Richter haben betont, dass ihre Erfolgsaussichten offen sind.

Die Frage, ob die Stadt die 23-Uhr-Außensperrzeit am Wochenende behalten kann, ist ebenfalls noch nicht endgültig geklärt. Hier gab es bisher ebenfalls nur eine Eilentscheidung: Bislang musste das Rathaus die Regelung nicht zurücknehmen. Auch in Sachen "Grüner Baum" (Baugenehmigung) folgt dem Eil- noch ein Hauptsacheverfahren. Und im Fall "Kaffeebohne" ist die nächsthöhere Instanz gefragt.

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