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Leichendorfer Straße ist „eine ganz heiße Sache“

Kommunalaufsicht soll Rechtssicherheit schaffen — Kosten für die Bürger hängen von feinen Unterschieden ab - 10.11. 13:00 Uhr

ZIRNDORF  - Haupterschließungsstraße oder Hauptverkehrsstraße? Es ist eine feine Differenzierung, doch für die Anrainer der Schwabacher Straße in Leichendorf bedeutet der Unterschied eine Menge Geld.

Wie ist Schwabacher Straße in Leichendorf einzustufen? Als  Haupterschließungsstraße für Zirndorf und die nächste Umgebung oder als Hauptverkehrsstraße, die auch überörtlichen Verkehr aufnimmt? Im Stadtrat war das Thema erneut umstritten. Nun soll die Rechtsaufsicht beim Landratsamt für Klarheit sorgen.
Wie ist Schwabacher Straße in Leichendorf einzustufen? Als Haupterschließungsstraße für Zirndorf und die nächste Umgebung oder als Hauptverkehrsstraße, die auch überörtlichen Verkehr aufnimmt? Im Stadtrat war das Thema erneut umstritten. Nun soll die Rechtsaufsicht beim Landratsamt für Klarheit sorgen.
Foto: Marc Johnston
Wie ist Schwabacher Straße in Leichendorf einzustufen? Als  Haupterschließungsstraße für Zirndorf und die nächste Umgebung oder als Hauptverkehrsstraße, die auch überörtlichen Verkehr aufnimmt? Im Stadtrat war das Thema erneut umstritten. Nun soll die Rechtsaufsicht beim Landratsamt für Klarheit sorgen.
Wie ist Schwabacher Straße in Leichendorf einzustufen? Als Haupterschließungsstraße für Zirndorf und die nächste Umgebung oder als Hauptverkehrsstraße, die auch überörtlichen Verkehr aufnimmt? Im Stadtrat war das Thema erneut umstritten. Nun soll die Rechtsaufsicht beim Landratsamt für Klarheit sorgen.
Foto: Marc Johnston

Seit 2008 gibt es Diskussionen um den Ausbau der Straßen im Zirndorfer Ortsteil und vor allem um die Beteiligung der Bürger an der Maßnahme. 2010 zogen die Bauarbeiter ab, Ortsstraße und das Leichendorfer Teilstück der Schwabacher Straßen waren fertig und die Debatte begann von neuem. Problem in dem kleinen Ort ist nämlich, dass sich nur 22 Anlieger die Bausumme teilen müssen.

Eine Lösung gibt es zumindest für die Ortsstraße: Von den Baukosten — insgesamt 306000 Euro — wurden 192000 Euro auf die Anlieger umgelegt. Eine Beteiligung von 60 Prozent, da die Straße als reine Anliegerzufahrt eingestuft wurde. Nach Zwingels Kenntnisstand ist alles bereits abgerechnet und bezahlt.

Lüneburger Urteil



Noch offen ist, wie hoch der Anteil sein wird, den die Bürger an den 360000 Euro Baukosten für die Schwabacher Straße übernehmen sollen. Die Stadtverwaltung hatte dazu ein Urteil des Verwaltungsgericht Lüneburg ausfindig gemacht, das sich mit einem ganz ähnlichen Fall befasst, in dem zu entscheiden war, wie eine Straße einzustufen ist.

Für Leichendorf hieße das: Wäre sie eine Haupterschließungsroute, dann würden etwa 171 000 Euro umgelegt, bei einer Hauptverkehrsstraße hingegen rund ein Drittel weniger, so die Auskunft des Bürgemeisters.

Die Stadtverwaltung interpretierte das Urteil so: In Leichendorf handle es sich „ganz eindeutig“ um eine Haupterschließungstraße, „da sich die Masse des Verkehrs weiter Richtung Innenstadt, Pinderpark und Weiherhof verteilt und nicht weiter aus dem Bereich der politischen Gemeinde Zirndorf hinaus bewegt.“ Und das wäre die teure Variante.

Jürgen Grötsch, Vorsitzender der CSU-Fraktion, entdeckte in dem Urteil keinen solch eindeutigen Hinweis. Er schrieb der Straße hingegen eine Bedeutung zu, die über die reine Erschließung Zirndorfs hinausgehe. Auch sein Fraktionskollege Günther Keller pflichtete dem bei, denn das sei allein schon wegen der Deponie so, die über die Strecke erschlossen werde.

Eine Verkehrszählung zur Klärung der Lage regte Sandra Hauber für die SPD-Fraktion an. Worauf sofort der Einwand von Ines Grötsch (CSU) folgte, dass dies nicht nötig sei, denn aus dem Urteil gehe eindeutig hervor, dass eine rein mathematische Betrachtung nicht ausreiche, um eine Straße richtig einstufen zu können. Die komplexe Angelegenheit nannte noch dazu Zirndorfs Ordnungsamtsleiter Werner Schwab „eine ganz heiße Sache“. Niemand wisse derzeit, was in Leichendorf in Zukunft passieren werde: Nur noch für Anlieger frei? Gesperrt für den Schwerlastverkehr? Alles sei noch offen.

„Keinen Irrglauben verbreiten“

Rechtssicherheit, meinte Bürgermeister Thomas Zwingel, sei jetzt nötig. Er empfahl, einfach die Kommunalaufsicht, die beim Landratsamt angesiedelt ist, zu fragen. Und dann war Zwingel noch eines ganz wichtig: „Es wird hier ein Irrglaube verbreitet. Der Stadtrat hat mit großer Mehrheit für den Ausbau in Leichendorf gestimmt, das war nicht einer allein und auch nicht allein eine Partei.“

In der folgenden Abstimmung votierten 14 Stadträte für die Einstufung als Hauptverkehrsstraße und unterlagen damit. Denn eine knappe Mehrheit von 15 Stadträten entschied sich dafür, zuerst beim Landratsamt nachzufragen. Auf FLN-Nachfrage meinte Zwingel, er hoffe bis Jahresende werde eine klärende Antwort der Rechtsaufsicht eingehen.

  



Beate Dietz

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