M wie Meyer

21.8.2012, 11:00 Uhr
M wie Meyer

© Hans-Joachim Winckler

Ralf Meyer bleibt seinem Namen treu. Kein Schnickschnack, keine Änderung – nicht einmal bei der Eheschließung. Der Standesamtsleiter muss zugeben, dass das heutzutage schon fast ungewöhnlich ist. Aber von vorn: Wie kommt der Mensch zu seinem Namen, so ganz amtlich?

Geburt

„Binnen einer Woche“, so schreibt es das Gesetz vor, muss das Kind einen Namen haben. Andernfalls droht den stolzen Eltern gleich eine Ordnungswidrigkeit. Diese Frist wird in Fürth selten ausgereizt. Denn Hausgeburten gibt es so gut wie keine mehr – und das Klinikum teilt dem Standesamt die Geburten täglich mit. Wer einmal in Fürth geboren ist, bleibt es: Das Standesamt führt seine Akte von der Geburt bis zum Tod.

Vorname

Nicht alles, was gefällt, ist erlaubt. Der Vorname darf dem Wohl des Kindes nicht abträglich sein, erklärt Ralf Meyer. Wenn Namen also für Beleidigungen taugen oder zur Verballhornung animieren, müssen die Fürther Standesbeamten Nein sagen. Audi, Sonne, Navajo oder Stone als Mädchenname – das geht in Deutschland nicht. Der jüngste Fürther Zweifelsfall war „Junior“ und ging, weil’s der dritte Vorname war, nochmal durch.

Bis vor kurzem mussten Vornamen eindeutig auf das Geschlecht hinweisen. Die Regelung wurde gelockert: „Toni“ und „Eike“ sind erlaubt, sollten aber durch einen zweiten, eindeutigen Vornamen ergänzt werden. Manche Eltern bestehen auf ungewöhnlichen Schreibweisen. An einen „Meickel“ erinnert sich Meyers Stellvertreterin Anita Turbanisch: „Und wehe, man spricht das falsch aus!“ Sie redet den Eltern ins Gewissen: Wollen Sie, dass ihr Kind ein Leben lang buchstabieren muss? Aus ihrer Sicht ist das Pragmatische das Vernünftige. Viele ausländische Eltern sehen das genauso: Sie geben ihren Kindern einen zweiten, in Deutschland geläufigen Vornamen.

Ehe

Es gibt nichts, was es nicht gibt, seufzt Ralf Meyer. Die verschiedenen Möglichkeiten sind: 1. Das Paar entscheidet sich für einen gemeinsamen Ehenamen, den des Mannes oder den der Frau. Die heiratswilligen Fürther sind anscheinend traditionell eingestellt: In neun von zehn Fällen wählen sie den Namen des Mannes. 2. Wer seinen Namen abgibt, kann dem gemeinsamen Familiennamen – ihn tragen auch die Kinder – seinen Geburtsnamen voran oder hintanstellen. 3. Die Partner wählen die getrennte Namensführung und jeder behält seinen. Dafür entscheidet sich ungefähr jedes zwölfte Paar, meist ältere, lebenserfahrene Menschen. Rund 600 Ehen und Lebenspartnerschaften werden jährlich in Fürth geschlossen. Geht die Namenswahl immer unfallfrei ab?

„Für manche ist ein bitteres Pillchen zu schlucken“, sagt Ralf Meyer. Vor der Trauung fragt er routinemäßig, ob sich noch Änderungen ergeben haben — und sieht bisweilen schmale Lippen. Nur wer einen Doppelnamen gewählt hat, hat noch eine Chance: Er oder sie darf den Geburtsnamen ablegen oder umstellen.

Scheidung

Von ihr erfährt das Standesamt über das Amtsgericht: Die Ehe ist aufgehoben. Das wird so beurkundet – und gibt den Geschiedenen die Möglichkeit, ihren Geburtsnamen anzunehmen. Sehr viele machen davon nicht Gebrauch, berichtet Ralf Meyer. Mit „Blick auf die Kinder“ ist das Weiterführen des Ehenamens einfacher. Ganz abgesehen von Ausweisen, die geändert werden müssen, und der Ummeldung bei Banken, Versicherungen und so weiter.

Wiederheirat

Wer einen Doppelnamen hat und eine zweite, dritte oder vierte Ehe eingeht, sollte sich trennen können. Als gemeinsamer Ehename sind Doppelnamen in Deutschland – anders als beispielsweise in Rumänien – nicht zugelassen. Ein dritter Name darf schon gar nicht angefügt werden. Erhalten bleibt der Doppelname nur, wenn beide Ehepartner ihre Namen behalten. Übrigens: Bei der Anmeldung zur Eheschließung werden alle früheren Ehen offenbar. „Bei uns kommt alles raus“, sagt Ralf Meyer. Er kann sich an ein, zwei Fälle erinnern, in denen frühere Verbindungen verheimlicht wurden und der oder die Künftige nach diesem großen Vertrauensbruch Bedenkzeit erbaten.

Tod

Auch die Toten „gehören“ dem Standesamt. In der Regel erfahren die Beamten durch die Bestattungsunternehmen von einem Sterbefall, selten kommen Angehörige persönlich mit einer Todesbescheinigung. Wenn gebürtige Fürther andernorts sterben, senden die dortigen Gemeinden eine Mitteilung – so dass der Tod vermerkt wird und die Akte zugeklappt werden kann. Schluss, Aus? Von wegen. Gesetzliche Aufbewahrungsfristen regeln, dass die Akten über Geburten 110 Jahre, Eheschließungen 80 Jahre und Sterbefälle 30 Jahre lang zugänglich bleiben müssen. Auch dann werden sie nicht dem Reißwolf in den Rachen geworfen, sondern wandern ins Stadtarchiv.

Ganz egal übrigens, ob sich Meyer mit ei oder ey, mit ai oder ay, mit oder ohne e vorm r schreibt.

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