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Wie berichtet, wurden ein jetzt 15- und ein 26-Jähriger — der Ältere ist der Ex-Freund der Mutter des Jüngeren — soeben von einem Jugendschöffengericht zu zwei Wochen Arrest und eineinhalb Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt. Beide hatten eingeräumt, im August 2011 eine heute 74-Jährige beraubt zu haben. Sie hatten am Plärrer nachts gebettelt, dabei die Rentnerin als mögliches Opfer ausgespäht und, wie sie, die U-Bahn nach Fürth genommen. Als die Frau, die sich verfolgt fühlte, zur Polizeiinspektion ging, lief ihr der Ältere nach und entriss ihr ihre Handtasche. Die Beute beschränkte sich auf 1,50 Euro. Die Täter wurden auf der Flucht festgenommen und nun verurteilt.
Es handle sich um einen Raub am unteren Ende der Skala, so Jugendstrafrichter Engelhardt in der Urteilsbegründung. Doch dürfe man die Tat wegen der dürftigen Beute nicht kleinreden. „Da spielen Zufälligkeiten eine Rolle“, sagte er und verwies darauf, dass „die Herren“ theoretisch auch 5000 Euro in der Tasche hätten finden können. Außerdem: Anders als bei einem zunächst vielleicht unbemerkten Taschendiebstahl habe das Opfer einen Gewaltakt erleben müssen und leide nun unter den Folgen.
Der Richter sprach von „Kriminalität der ganz üblen Sorte“, die zur Verunsicherung der Bevölkerung beitrage und dazu führe, dass es immer mehr Überwachungskameras im öffentlichen Raum gebe. „An Bewährung ist nicht zu denken“, sagte er zu dem 25-Jährigen, der die Zeit nach seiner Festnahme in U-Haft saß.
Rechtsanwalt Ralf Peisl nennt das Urteil „verstörend“. Sein Mandant habe zwar einen kleinen Ladendiebstahl auf dem Kerbholz, gelte juristisch aber als Ersttäter. Er habe den Raub gestanden und das Opfer körperlich nicht verletzt. Eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung sei unter diesen Umständen viel zu hart. Hinzu kommt: Peisls Mandant ist, wie sein Komplize, russischer Staatsangehöriger; beide hoffen in Deutschland auf politisches Asyl. Auch mit Verweis auf das „wacklige Asylverfahren“ und das „Fehlen jeglichen Fundaments im Land“ hat der Richter die Haftfortdauer angeordnet. Peisl kritisiert, seinem Schützling werde „zum Verhängnis“, dass er „keine Lobby hat und auf der gesellschaftlichen Leiter ganz unten steht“.
Kirsten Schönheiter-Syed vertritt den 15-Jährigen, der zur Tatzeit 14 war und daher nach dem Jugendstrafrecht verurteilt wurde. Sie hat bereits Berufung eingelegt, plädiert für gemeinnützige Arbeit als erzieherische Maßnahme anstelle des Dauerarrests. Ihr Mandant, ein bei der Polizei bis dato „unbeschriebenes Blatt“, der bei dem Überfall nach den Worten von Staatsanwältin Andrea Fischer-Adrian eine „Randfigur“ war, hat sich vor Gericht mehrmals beim Opfer für die Tat entschuldigt und versichert, er werde „älteren Damen in Zukunft nur helfen“.
Selbst seine Mutter trat am Rand der Verhandlung vor die Rentnerin und bat um Verzeihung. Sie selbst habe damals im Krankenhaus gelegen, sagte sie. Und, unter Tränen: „Sonst hätte ich mehr auf ihn achtgegeben, denn ich habe ihn zu so was nicht erzogen.“ Ob ihr Sohn, der inzwischen eine Mittelschule besucht und seiner Anwältin zufolge fleißig lernt, nach dem Strafprozess noch die Chance auf einen positiven Asylbescheid hat, bleibt abzuwarten. Schönheiter-Syed zufolge sind Asyl- und Strafverfahren grundsätzlich voneinander getrennt zu beurteilen. Doch erhalte ohnehin nur einer von hundert Asylanträgen ein Okay.



