Nach Spielhallen-Überfall: Haftstrafen für vier Fürther

18.1.2017, 16:30 Uhr

Die Szenen glichen einem zweitklassigen Krimi: In der Nacht zum 19. April 2016 maskierten sich die Männer mit Feinstrumpfhosen und zogen Gummihandschuhe über. Einer hatte eine Schreckschusspistole, ein anderer trug ein Taschenmesser in seiner Hosentasche. Hinter einem geparkten Lieferwagen gingen sie in Deckung.

Als die letzten Gäste des gegenüberliegenden Kinos "Babylon" nach Hause gegangen waren, schlugen die Männer zu: Zwei hielten vor und an der Türe des Spielsalons "Royal" Wache, zwei stürmten hinein. Sie bedrohten die Kassiererin und eine Kundin und erbeuteten 1140 Euro Tageseinnahmen. Einer knöpfte der Kundin den Geldbeutel mit 60 Euro ab.

Die Räuber flüchteten mit ihrer Beute in den Fürther Stadtpark und rannten quer durch den Wiesengrund. Einer wurde noch in der Nacht geschnappt. Die anderen drei wurden im Juli 2016 festgenommen, seither saßen alle in Untersuchungshaft.

Die Vorwürfe räumten sie vor der Jugendkammer I des Landgerichts Nürnberg-Fürth ein, doch wichen die Schilderungen, wie es zu dem Überfall kam und wer der Rädelsführer war, stark voneinander ab. Der Jüngste im Bunde war zum Tatzeitpunkt erst 19 Jahre alt, ein 23-Jähriger gab an, dass er in jener Nacht "irgendwie vergessen" hatte, dass er bereits unter laufender Bewährung stand.

Die unterschiedlichen Vorbelastungen, die unterschiedliche Tatbeteiligung sowie das Alter zum Tatzeitpunkt beeinflussen die Strafhöhe: Der Jüngste erhielt eine Jugendstrafe von drei Jahren und drei Monaten, der 21-Jährige eine Einheitsjugendstrafe von drei Jahren und neun Monaten. Für die beiden 23-Jährigen gilt Erwachsenenstrafrecht: Einer muss eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und neun Monaten verbüßen, der Komplize zwei Jahre und neun Monate.