Neue Vorgaben für Baumschutz

26.1.2015, 17:00 Uhr

Durften bisher Bäume ab einem Stammumfang von 60 Zentimetern – gemessen in einem Meter Höhe – ohne Sondergenehmigung der städtischen Umweltbehörde nicht mehr gefällt werden, wird diese Schwelle nun auf 80 Zentimeter Stammumfang heraufgesetzt. Damit gleicht Fürth seine Vorgaben an die der Nachbarstädte Nürnberg und Erlangen an.

Um Eigenheimbesitzern noch mehr entgegenzukommen, wollte die Stadtverwaltung ursprünglich Nadelbäume auf Grundstücken bis zu 500 Quadratmeter generell vom Fällverbot ausnehmen. Dagegen protestierten nicht nur Umweltorganisationen, sondern auch zahlreiche Bürger. Nachdem sich herausstellte, dass die Ausnahmeregelung für bestimmte Grundstücksgrößen statt der geplanten Vereinfachung einen höheren Verwaltungsaufwand verursacht hätte und außerdem Schlupflöcher zum Umgehen der Baumschutzverordnung öffnete, wurde sie schließlich wieder zurückgezogen.

Allerdings will die Stadt im Interesse von Grundstückseigentümern über Fällanträge künftig weniger restriktiv entscheiden. Wie das konkret aussehen soll, kann Umweltreferent Christoph Maier noch nicht sagen. „Das ist auch für uns Neuland“, hielt er Skeptikern im Ausschuss entgegen. Auf ihre Bedenken hin, dass der Baumschutz unter die Räder kommen könnte, erklärte sich Mayer bereit, dem Ausschuss in einem Jahr einen ersten Erfahrungsbericht vorzulegen.

Der Referent versicherte, dass man keinesfalls Fällanträgen wegen gewöhnlicher Verschattung von Wohnungen oder wegen eines Befalls von Eichen mit Spinnerraupen stattgeben werde. Bürgermeister Markus Braun ist zudem überzeugt davon, dass „90 Prozent der Bürger ihre Bäume sehr schätzen und bei einer Fällerlaubnis auch neue Sauerstoffspender nachpflanzen werden“.

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