Neuer Kindergarten-Zuschuss fließt in Fürth erst später

23.3.2019, 16:03 Uhr
Neuer Kindergarten-Zuschuss fließt in Fürth erst später

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Für Eltern ist es eine gute Sache: Mit 100 Euro pro Monat will der Freistaat ihnen bei den Betreuungsgebühren unter die Arme greifen. Bislang gibt es diesen Zuschuss erst im dritten Kindergartenjahr, jetzt werden Familien ab dem dritten Geburtstag ihres Kindes davon profitieren. So soll’s funktionieren: Der Freistaat überweist das Geld an die Träger der Einrichtungen, diese wiederum senken die Beiträge entsprechend, um die Eltern zu entlasten.

Startpunkt ist nach dem Willen der Staatsregierung der 1. April. Das Geld aus München, heißt es, werde zwar erst frühestens ab Juni fließen, die Einrichtungen sollen aber bitte schon jetzt die Beiträge senken. Dass sie in Vorleistung gehen müssten, ist für viele Träger allerdings ein Problem. Hinzu kommt: Erst Mitte Mai wird der Landtag das entsprechende Gesetz auf den Weg bringen, es gibt also noch keine rechtliche Grundlage für die Umsetzung zum 1. April.

Die Stadt Nürnberg hat aus diesen Gründen bereits angekündigt, den Stichtag nicht halten zu können, die Eltern würden dann eben rückwirkend entlastet. Das gelte für alle Einrichtungen der Stadt, sagt Jugendamtschefin Kerstin Schröder. Anders reagiert die Stadt Stein: Sie hat angekündigt, für rund 400 Kindergartenkinder in Vorleistung zu gehen.

Fürth hingegen folgt dem Nürnberger Beispiel: "Die Stadt als kommunaler Träger, aber auch als Bewilligungsbehörde für die freien Träger sieht sich aufgrund fehlender Ausführungsvorschriften außerstande, den Stichtag 1. April 2019 zu ermöglichen", heißt es in einer Pressemitteilung. Der Kindergartenzuschuss könne, wie in den Nachbarstädten Nürnberg und Erlangen auch, nur rückwirkend erstattet werden. Vermutlich werde das im Lauf des Sommers geschehen.

Vorerst bittet das Fürther Rathaus betroffene Eltern, die Kindergartengebühren weiter zu bezahlen, keine Lastschriftaufträge zu kündigen oder Überweisungsaufträge zu kürzen. In jedem Fall sei es hilfreich, sich mit dem jeweiligen Träger der Einrichtung abzusprechen. Apropos: Wie gehen die freien Träger mit dem Problem um? Einige, wie die Awo, treffen die Entscheidung erst in den nächsten Tagen. Als wahrscheinlich gilt aber, dass sich viele am Vorgehen der Stadt orientieren werden. Die evangelische Kirche hat das bereits beschlossen.

Übrigens: Der Stichtag 1. April gilt nur für Kinder, die 2018 oder früher das dritte Lebensjahr vollendet haben. Mädchen und Buben, die 2019 drei Jahre alt werden, erhalten den Beitragszuschuss erst ab dem 1. September.

Eltern können sich mit ihren Fragen im städtischen Jugendamt an Luise Peschke wenden, Telefon (09 11) 9 74 15 35.

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