Oberasbachs Bauausschuss setzt ein Zeichen

16.5.2016, 09:00 Uhr
Oberasbachs Bauausschuss setzt ein Zeichen

© Foto: colourbox/Erwin Wodicka

Eine Balkonanlage und zwei Dachgauben an einer Immobilie in der Oberen Weiherstraße sorgten für Unmut. Ohne Bauantrag waren die Erweiterungen vorgenommen worden. Nachdem das Landratsamt dies bei einer Kontrolle festgestellt hatte, wurde der Bau im Dezember 2015 zunächst eingestellt. Nun sollten die Ergänzungen im Nachhinein durch einen Bauantrag vom zuständigen städtischen Ausschuss durchgewunken werden. Die Verwaltung empfahl dem Gremium die Zustimmung, da ansonsten wohl das Landratsamt das gemeindliche Einvernehmen ersetzen werde, wie es im Behördendeutsch heißt, also die Angelegenheit genehmigen wird. Erste Signale deuteten jedenfalls in diese Richtung. Doch davon wollten die Kommunalpolitiker nichts wissen.

Wenn man den „Schwarzbau“ im Nachhinein genehmige, kritisierte Lothar Schmitt (CSU), habe das „eine fatale Signalwirkung an die Nachbarschaft und alle Oberasbacher“. Dann, so assistierte sein Parteikollege Werner Hetterich, selbst Architekt, „kann jeder machen, was er will“.

Landratsamt entscheidet

Doch was tun? Rechtliche Mittel hat die Kommune keine. Ob ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird, das sei Sache des Landratsamtes, erläuterte der stellvertretende Leiter des Bauamtes, Bernd Gabriel.

Auf FLN-Nachfrage teilt Behördensprecherin Christine Lenzner mit, dass es in Bezug auf den aktuellen Fall „aufgrund der laufenden Prüfung im Landratsamt nicht möglich“ sei, dazu Auskunft zu geben. Generell seien laut Artikel 79 der Bayerischen Bauordnung Geldbußen bis maximal 500 000 Euro möglich. Eine Untergrenze werde im besagten Paragrafen nicht definiert. Ob Bußgelder verhängt würden, sei wiederum davon abhängig, ob „es sich um einen erstmaligen oder wiederholten Verstoß handelt, bzw. ob  der Rechtsverstoß vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurde“. Aber: Wenn das Bauvorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig sei, könne das Landratsamt dieses auch nicht ablehnen.

Frist wäre verstrichen

Der im Oberasbacher Bauausschuss formulierte Vorschlag, den Tagesordnungspunkt zurückzustellen und vor einer Entscheidung noch einmal das Gespräch mit den Experten im Landratsamt zu suchen, stieß ins Leere. Bis zur nächsten Sitzung des Stadtrates, in der das Thema dann wieder hätte behandelt werden können, wäre zu viel Zeit verstrichen. Die Kommune muss sich zu Bauanträgen innerhalb einer Frist von zwei Monaten äußern. Tut sie das nicht, gilt die Zustimmung als erteilt.

Geschlossen sagte der Bauausschuss deshalb Nein. Ersetzt das Landratsamt nun das gemeindliche Einvernehmen, bliebe der Stadt dagegen nur noch der Klageweg. Ein Schritt, den die Kommune aber erst kürzlich in einer anderen Bausache wegen der mangelnden Erfolgsaussichten gescheut hatte.

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