Obermichelbach bekämpft Werbeflut

31.8.2017, 06:00 Uhr
Obermichelbach bekämpft Werbeflut

© Isabell Krieger

Für Bürgermeister Herbert Jäger und die Mandatsträger, war dieser Schritt längst überfällig. Weil für sie der Schutz und die Wahrung des Ortsbildes oberste Priorität hat. Und dies war in der Vergangenheit immer wieder gefährdet, meinten die Kommunalpolitiker. Orientiert hat man sich beim Wortlaut der Werbeanlagensatzung an der von Langenzenn.

Einer der wichtigsten Punkte: Verbot von Fremdwerbung. Werbeanlagen sind ausschließlich "an der Stätte der Leistung" zulässig, heißt es. Das bedeutet: Wer eine Firma betreibt, darf vor seiner Haustür auch nur für diese werben und nicht zusätzlich für andere.

Langwierige Diskussion

Bevor über die Satzung abgestimmt wurde, gab es allerdings noch Diskussionsbedarf. Im Fokus stand Paragraf fünf über die "Beschränkung von Werbeanlagen". Demnach sollte es verboten sein, entsprechende Anlagen auch "an Einfriedungen und an Vorgärten" sowie "an Türen, Toren und Fensterläden" anzubringen. Bürgermeister Jäger hatte nichts dagegen, "einzelne Passagen" wie diese wieder zu streichen. Doch im Grundsatz sollte die Satzung beibehalten und umgehend verabschiedet werden, forderte er.

So einigte man sich schließlich darauf, Eigenwerbung der örtlichen Betriebe "an Einfriedungen und an Vorgärten, an Türen, Toren und Fensterläden" ohne weitere Vorbehalte zuzulassen und das vorherige Verbot aus der Satzung zu entfernen.

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