Obermichelbach: Klare Grenzen für Gewächshäuser

27.11.2018, 05:54 Uhr
Obermichelbach: Klare Grenzen für Gewächshäuser

© Armin Leberzammer

"Wir könnten in Obermichelbach ein zweites Knoblauchsland ausweisen, aber das werden wir auf keinen Fall tun", betonte Bürgermeister Herbert Jäger und machte damit noch einmal deutlich, dass die beauftragte Potentialflächenanalyse lediglich die Bereiche ausfindig machen solle, die mit Gewächshäusern bebaut werden könnten.

Der Gemeinderat hat nun die Aufgabe, diese Bereiche anhand bestimmter Kriterien weiter einzugrenzen. Diese Planungshoheit will man sich auf keinen Fall aus der Hand nehmen lassen, sondern gezielt nutzen.

Dabei sollen auch grundsätzliche Fragen beantwortet werden, wie: Welche Höhe sollen Gewächshäuser haben dürfen? Wie groß darf die Fläche sein, auf der sie errichtet werden? "Das alles können sie frei festlegen. Sie dürfen allerdings keine Verhinderungsplanung betreiben", erklärte einer der Planer.

Workshop für Gemeinderäte

Voraussichtlich im Januar oder Februar des nächsten Jahres will sich der Gemeinderat zu einem Workshop mit den Planern treffen und die möglichen Flächen weiter eingrenzen. Rathauschef Jäger betonte, bei diesem Planungsprozess auch die Bürger mitnehmen zu wollen. "Die Öffentlichkeit soll frühzeitig beteiligt werden und nicht erst, wenn der eigentliche Prozess abgeschlossen ist," wünschte er sich.

Auslöser für die Flächenanalyse waren Pläne zweier Gemüsebauern aus dem Knoblauchsland, die vor zwei Jahren zwischen Rothenberg und Untermichelbach acht Hektar Ackerfläche mit einem riesigen Gewächshaus überziehen wollten.

Eine Bürgerinitiative lief Sturm gegen das "Mega-Treibhaus aus Glas", sammelte Unterschriften für einen Bürgerentscheid, der sich dann aber erübrigte. Angesichts der geballten Ablehnung hatten sich die Bauherren andernorts auf die Suche nach einem Standort gemacht. Der Gemeinderat hatte ihr Projekt da bereits genehmigt, ganz einfach, weil ihm keine Wahl blieb, da die rechtliche Handhabe fehlte.

Vor neuerlichen Anträgen dieser Art ist die Gemeinde nicht gefeit. Ohne eine qualifizierte Planung, welche Flächen sie dafür zur Verfügung stellt, könnte sie sich nur schwerlich gegen den Bau von Gewächshäuser als privilegierte Bauten stellen.

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