Parken nur im eigenen Grundstück

20.2.2015, 06:00 Uhr
Parken nur im eigenen Grundstück

© Foto: Wolfgang Händel

Wer ein Haus in „Süd-B“ plant und mehr als ein Auto hat, braucht ein großes Grundstück, um den Zweit- oder Drittwagen unterzubringen. Bisher war es in Wilhermsdorf üblich, die Flächen vor den Garagen als zusätzliche Kfz-Stellplätze anzuerkennen. Dies haben die Marktgemeinderäte allerdings in diesem Baugebiet gestrichen. Und auch auf den schmalen Straßen von Süd-B sollen die Wagen nicht geparkt werden. Der Platz für das zweite Auto eines Haushaltes muss daher auf dem Grundstück eingeplant werden.

Zwar sah Fritz Ruf (Freie Wähler) vor allem bei Zweifamilienhäusern Probleme, wo es oftmals mehr als zwei Autos pro Gebäude gebe. Doch am Ende waren auch die Freien mit den Fraktionen von CSU und SPD einig: „Im Einzelfall muss bei fehlenden Stellplätzen eben Ablöse gezahlt werden“.

Die Begründung für das Vorgehen lieferte Dritter Bürgermeister Wolfgang Bernreuther (CSU), man habe anderswo schlechte Erfahrungen gemacht. In den Neubau-Siedlungen der jüngsten Vergangenheit seien die Zweitwagen eben nicht vor den Garagen, sondern in den Kurven der engen Wege geparkt worden. Dadurch würden Mülllaster oder Schneeräumdienste stark behindert, meinte der CSU-Mann.

Auch bei der Auswahl von Pflanzen werden die Neubürger eingeschränkt: Bisher sind Pfaffenhütchen und Schneeball sogar in der „Liste der vorrangig zu verwendenden Pflanzenarten“ aufgeführt. Doch weil die Verwaltung nun erfuhr, die beiden Sorten seien „als Giftpflanzen anzusehen“, wurden sie gestrichen.

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