Neue Erkenntnisse: Mordprozess um Obdachlosen vertagt

20.2.2017, 18:54 Uhr
Auf dem Dachboden dieses leerstehenden Hauses in der Schwabacher Straße in Fürth hatten Jugendliche die Leiche des Obdachlosen gefunden.

© ToMa Auf dem Dachboden dieses leerstehenden Hauses in der Schwabacher Straße in Fürth hatten Jugendliche die Leiche des Obdachlosen gefunden.

Das Urteil im Nürnberger Mordprozess um den gewaltsamen Tod eines Obdachlosen ist nach überraschend aufgetauchten neuen Erkenntnissen der Kripo verschoben worden. Beamte teilten kurz vor der Verkündung der Urteile am Montag mit, sie hätten einen von dem 30 Jahre alten Angeklagten benannten Zeugen nach langer Suche ausfindig machen können.

Die Verteidigung beantragte daraufhin die Verschiebung und die Wiederaufnahme des Beweisverfahrens. Der in Berlin-Plötzensee einsitzende Mann, von dem sich der 30-Jährige eine Entlastung vom Mordvorwurf erhofft, soll nun am kommenden Montag, den 27. Februar, vernommen werden.

Lebenslange Haft gefordert

Unklar blieb am Montag, ob der in Berlin einsitzende Mann tatsächlich belegen kann, dass der 30-Jährige mit dem Tod eines vor gut einem Jahr getöteten 57 Jahre alten Obdachlosen nichts zu tun. Bei einer vom Gericht spontan organisierten telefonischen Vernehmung machte der Zeuge klar, dass er sich an den 30-Jährigen nicht erinnern könne. Der Verteidiger beharrte dennoch auf einer persönlichen Ladung des Mannes.

Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft für den 30-Jährigen und dessen 59 Jahre alten mutmaßlichen Komplizen lebenslange Haft gefordert. Sie wirft dem Duo vor, den Mann zunächst mit einer Kordel gefesselt, später auf ihn eingeprügelt und ihn schließlich erwürgt zu haben. Anschließend hätten sie die wenigen Habseligkeiten des 57-Jährigen, darunter ein Handy, Bargeld und eine EC-Karte, mitgehen lassen.

Verteidigung hält 59-Jährigen für unschuldig

Jugendliche hatten die Leiche des Opfers später auf dem Dachboden eines leerstehenden Hauses in Fürth gefunden. Die beiden Angeklagten wurden erst Wochen später festgenommen und inhaftiert.

Dagegen hält die Verteidigung den 59-Jährigen für unschuldig und forderte für ihn einen Freispruch. Der Anwalt des geständigen 30-Jährigen beantragte - vor der überraschenden Wende - für seinen Mandanten eine Haftstrafe von maximal vier Jahren.

Dieser hatte zugegeben, den Obdachlosen geschlagen zu haben, ohne ihn töten zu wollen. Den Vorwurf, das Opfer erwürgt zu haben, stritt der 30-Jährige ab.

Keine Kommentare