Zirndorfer Flüchtlingskind Hilfe verweigert? Prozess unterbrochen

6.5.2015, 21:30 Uhr
Im Berufungsprozess rund um den schwer kranken Flüchtlingsjungen soll am Mittwoch vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth ein Urteil fallen.

© dpa Im Berufungsprozess rund um den schwer kranken Flüchtlingsjungen soll am Mittwoch vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth ein Urteil fallen.

Dass ein erkranktes Flüchtlingskind aus der Erstaufnahmeeinrichtung im mittelfränkischen Zirndorf später als möglich behandelt wurde und nur mit sehr viel Glück überlebte, steht außer Frage. Doch wer im Dickicht der unklaren Zuständigkeiten was mitbekommen hat und wer wie hätte reagieren müssen, wurde am Mittwoch auch am zweiten Verhandlungstag vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth nicht abschließend geklärt. In dem Berufungsprozess sind zwei Wachmänner und ein Bereitschaftsarzt wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt.

Das Verfahren gegen eine weitere Angestellte der Einrichtung wegen unterlassener Hilfeleistung war bei der Neuauflage des Prozesses aus gesundheitlichen Gründen abgetrennt worden. Die drei Mitarbeiter der Flüchtlingsunterkunft waren in erster Instanz zu Geldstrafen verurteilt worden, weil sie dem Kind rasche Hilfe verweigert hatten: Sie schickten die Familie im Dezember 2011 zu Fuß zu einer fast zwei Kilometer entfernten Kinderärztin, statt einen Notarzt zu rufen - obwohl der Bub zu dem Zeitpunkt schon deutlich sichtbare schwarze Flecken auf Gesicht und Händen gehabt habe.

Nicht korrekt verhalten

Der Arzt hingegen, der den damals eineinhalb Jahren alten, fiebrigen Jungen am Vorabend untersucht hatte, wurde in erster Instanz freigesprochen. Der Mediziner erntete jedoch am Mittwoch harsche Kritik: Eine «inadäquate Befunderhebung» schrieb der als Gutachter fungierende Rechtsmediziner Peter Betz seinem Kollegen ins Stammbuch. Die unprofessionelle Untersuchung des Kindes habe definitiv nicht den ärztlichen Gepflogenheiten entsprochen.

Auch die Mitarbeiter der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung hätten sich bei dieser extrem seltenen, aber nahezu immer tödlich verlaufenden Erkrankung nicht korrekt verhalten. «Es ist sicherlich nicht die Maßnahme der Wahl gewesen, die Eltern mit einem noch dazu schlecht kopierten Stadtplan zu Fuß zu einer Ärztin zu schicken», betonte Betz. Der Kleine hatte das Waterhouse-Friedrichsen-Syndrom ausgebildet, bei der Meningokokken das Blut gerinnen und die Haut oder anderes Gewebe absterben lassen.

Am seidenen Faden

Der dramatische Verlauf der Infektion war zwar am Vorabend noch nicht zwingend vorhersehbar. Aus den Zeugenvernehmungen wurde aber deutlich, wie schlecht es dem heute Fünfjährigen am nächsten Morgen ging. Die Kinderärztin, die den Jungen letztlich in ihrer Praxis zu Gesicht bekam, betonte bei ihrer Aussage: «Es waren erkennbare Flecken im Gesicht vorhanden. Es war klar, das Kind braucht schnell Hilfe.» Sie alarmierte umgehend den Notarzt, der den Buben in die Kinderklinik nach Fürth brachte - gerade noch rechtzeitig.

Denn sein Leben hing am seidenen Faden. Sie habe den Eltern damals mitgeteilt, «dass wir jederzeit mit dem Versterben des Kindes rechnen müssen», erinnerte sich die diensthabende Klinikärztin. Die Medizinerin machte ebenfalls deutlich, dass bei einer derartigen Infektion jede Minute zählt.

«Die Kinder haben nur dann eine Chance zu überleben, wenn alle intensivmedizinischen Maßnahmen so schnell wie möglich installiert werden.» Ab einem bestimmten Zeitpunkt sei die Entwicklung nicht mehr aufzuhalten, die Kinder verbluteten dann innerlich. Bei dem Flüchtlingskind gelang das Kunststück gerade noch - auch wenn es sein Leben lang von den Folgen gezeichnet sein wird.

Dieser Artikel wurde um 21.30 Uhr aktualisiert.

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