Puschendorf: Kindergarten als Lärmbelästigung?

28.1.2017, 06:00 Uhr
Puschendorf: Kindergarten als Lärmbelästigung?

© Hans-Joachim Winckler

Bürgermeister Wolfgang Kistner sah sich genötigt, auf Bedenken mehrerer Anwohner zu reagieren. Die Bürger hatten eine Minderung ihrer Grundstückspreise ins Feld geführt, sollte der Kindergarten wie geplant an der Ecke Neustädter Straße/Traubenstraße gebaut werden. Darüber hinaus befürchten sie ein erhöhtes Verkehrsaufkommen und Lärmbelästigung.

Der Bürgermeister erklärte zunächst, dass der Beschluss zum Neubau keineswegs „urplötzlich“ im Dezember erfolgt sei, sondern das Ergebnis monatelanger Erörterungen in den Ausschüssen gewesen sei. Auch stehe der Bedarf nach weiteren Betreuungsplätzen außer Frage.

Derzeit prüfe ein Architekturbüro, ob auf dem in Frage kommenden Grundstück sowohl das Kindergartengebäude wie auch das Freispielgelände und die Stellplätze untergebracht werden können. Um weiteren Gerüchten entgegenzutreten, betonte Kistner: Weder sei mit Behörden oder Zuschussgebern gesprochen worden, noch mit der Leitung des möglichen Trägers der Einrichtung.

Für die Freien Wähler sagte Fraktionssprecher Stephan Buck: Er habe verärgert festgestellt, dass „Lärmbelastung“ ins Feld geführt werde. Den Kindergartenbetrieb gebe es hauptsächlich in den Vormittagsstunden, niemals am Abend oder am Wochenende. „Mir stellen sich die Nackenhaare auf, wenn wir einen Lärmschutzwall erstellen sollen“, sagte Buck.

Kistner versprach, die Bevölkerung über den Fortschritt der Planungen rechtzeitig zu informieren und dieses Thema in der nächsten Bürgerversammlung zu behandeln.

In diesem Zusammenhang informierte Kistner auch über einen Gesetzentwurf des Bundes zur Einrichtung von Tempo-30-Zonen im Bereich von Kindergärten, Schulen und Altenheimen. Das Gesetzgebungsverfahren sei so weit fortgeschritten, dass er sich eine baldige Einigung mit dem Landratsamt vorstellen könne. Vom Tisch sei allerdings die ursprüngliche Planung einer durchgehenden Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Kreisstraße von der jetzigen Kinderkrippe „Rabblkiste“ bis hin zum Heinrich-Heinel-Heim. Denn nach geltender Regelung sei ein Tempolimit auf einer Kreisstraße nur maximal 300 Meter möglich.

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