Radler dürfen auf die Straße

3.11.2011, 09:00 Uhr
Radler dürfen  auf die Straße

© Winckler

Mehrere Bürger hatten sich mit der Bitte an die Stadt gewandt, die Radwegepflicht zu überprüfen. Ausgangspunkt war ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom November vergangenen Jahres. Demnach gilt keine pauschale Anordnung mehr, vielmehr sind alle Radwege einzeln zu prüfen.

Gemeinsam mit Vertretern der Polizei und der Unteren Verkehrsbehörde des Landratsamts habe man die Radwege nun in Augenschein genommen, berichtete Jürgen Betz, Leiter des Ordnungsamts, dem Stadtrat.

Das Ergebnis: Die Radwegebenutzungspflicht in Oberasbach wird aufgehoben. Ausgenommen davon sind die Radwege an den Staatsstraßen (Rothenburger und Zirndorfer Straße) sowie an der Kurt-Schumacher-Straße zwischen den Einmündungen Eichenfeld-/Rangaustraße und Rothenburger Straße. Hier spricht die Verkehrssicherheit für die Benutzungspflicht.

Begrüßt wird das Handeln der Stadt auch vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC). Denn: Auf der Straße fahrende Radler seien an Kreuzungen und Einmündungen besser zu erkennen.

 

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