Rechtsextreme klagen gegen die Stadt Fürth

9.2.2017, 22:00 Uhr
Rechtsextreme klagen gegen die Stadt Fürth

© Foto: Hans-Joachim Winckler

Denn genau auf dieses grundgesetzlich garantierte Recht berufen sich die Neonazis in ihrer Klage, die sie beim Verwaltungsgericht Ansbach eingereicht haben. Nach ihrer Auffassung hatte die Kommune keine juristische Handhabe für die Beschränkungen.

Dem "Dritten Weg" war damals für seinen Zug von der Hardhöhe quer durch den Westen der Stadt zur Billinganlage beschieden worden: Wegen paramilitärischer und einschüchternder Wirkung müsse die Partei auf die gewünschten Fackeln und Trommeln verzichten, ebenso auf große Transparente, weil diese die Identifizierung möglicher Straftäter erschwere. Darüber hinaus verboten waren "Musikdarbietungen, Textlesungen und Darbietungen, die keinen unmittelbaren Bezug zum Versammlungsthema haben", sowie Pyrotechnik wegen der Verletzungsgefahr.

Wichtig für die Republik

Der Rathauschef lässt sich durch das späte juristische Nachspiel indes nicht in seinem Glauben an die Richtigkeit der Auflagen erschüttern. Man werde an den Beschränkungen festhalten und "sie auch in Zukunft bei Kundgebungen radikaler Gruppierungen anwenden".

Jung hofft nun, dass die Ansbacher Richter die Haltung Fürths unterstützen, denn: "Die Prozessergebnisse werden erhebliche Auswirkungen auf künftige Kundgebungen im Stadtgebiet haben" – und weit darüber hinaus, wie er prophezeit: "Das ist wichtig für die ganze Republik."

Erst kürzlich hatte der OB anlässlich der Neujahrsrede beim Empfang in der Stadthalle mit seinem Unbehagen nicht hinter dem Berg gehalten – und für seine Forderung, das Versammlungsrecht zu überdenken. Es gehe nicht an, so Jung, dass die halbe Stadt durch derlei Veranstaltungen lahmgelegt werde – zumal Fürth sich, wie viele andere Kommunen auch, mit einer rasanten Zunahme rechtsgerichteter Aufmärsche und Versammlungen konfrontiert sieht.

Schon diesen Freitagabend steht eine neuerliche Kundgebung von Pegida samt anschließendem Umzug ins Haus. Da die Rechtspopulisten – mit in der Regel gerade einmal 30 bis 40 Teilnehmern – vom Obstmarkt über König- und Kapellenstraße ziehen wollen, wird es erhebliche Verkehrsbehinderungen geben. Unter anderem müssen zwischen 16 und 22 Uhr sechs Buslinien umgeleitet und U-Bahn-Zugänge dicht gemacht werden.

Nach Ansicht von Thomas Jung haben "die Beeinträchtigungen von Verkehr, Wirtschaft und Handel jedes zumutbare Maß überschritten". Es könne "nicht richtig sein, dass allein der Anmelder einer Versammlung bestimmt, wann, wo und wie lange er demonstriert". Eine Abwägung mit anderen Interessen müsse von Fall zu Fall möglich sein, der Gesetzgeber sei gefordert, nachzusteuern, findet Jung – wohl wissend, dass er sich damit gerade in seiner eigenen Partei, der SPD, nicht allzu viele Freunde macht.

Fragen zum Versammlungsrecht und dem engen Spielraum der Kommunen haben wir hier beantwortet.

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