Rehdorfer Protest

13.9.2015, 13:00 Uhr
Rehdorfer Protest

© Foto: Ehm

Im Frühjahr nächsten Jahres fällt der Startschuss, wobei sich die Arbeiten auf mehrere Abschnitte verteilen. Dabei werden auf einer Länge von rund 600 Metern Unterbau und Belag der Trasse komplett erneuert und eine alte Wasserleitung ausgetauscht. Brisant, und insbesondere teuer für die besagten vier Grundstückseigner, ist das rund 80 Meter lange Stück Asphaltband unmittelbar vor deren Häusern. Um Kosten von mindestens jeweils 30 000 Euro soll es sich, laut eigenen Angaben, pro Familie handeln.

Ihre Immobilien am östlichen Siedlungsrand liegen nämlich nicht mehr an der sogenannten „Historischen Straße“, die auf den Dorfkern beschränkt ist. Zwar gilt die Ortsdurchfahrt auch dort noch nicht als „erstmalig hergestellt“, wie es im Behördendeutsch heißt, aber das Prädikat „Historische Straße“ befreit die dortigen Anrainer davon, Erschließungsbeiträge zahlen zu müssen.

Dass es ihnen an den Geldbeutel geht, damit wollen sich die Familien Beyer, Fiegl, Kaiser und Hilpert nicht abfinden. In ihren Dokumente finden sich Unterlagen, die zeigen sollen, dass sie, beziehungsweise bereits die vorherigen Hausbesitzer, von denen sie die Immobilien und Grundstücke erworben haben, ihren Pflichten bei den Straßen-Erschließungskosten längst nachgekommen sind. So verweisen beispielsweise die Fiegls und die Beyers auf den notariell beglaubigten Kaufvertrag. Das Dokument der Familie Fiegl vom 17. März 1956 nennt eine im Grundbuch eingetragene Sicherungshypothek. 1008 D-Mark sind dort für die Straßenherstellung, 230 D-Mark für Kanalisationskosten vorgesehen.

Die Hypothek wurde im Februar 2001 gelöscht. Dieser Akt, sagt Herbert Fiegl, könne nur mit der Zustimmung der Gemeinde erfolgt sein. Außerdem bedeute die Löschung, dass die Erschließung geleistet sei. Dies hätten ihm, behauptet er, unter anderem ein Notar, das Grundbuchamt Fürth und das Landratsamt bestätigt.

Bei der Stadt – die Anwohner haben Bürgermeisterin Birgit Huber bzw. dem Bauamt ihre Unterlagen übergeben – sieht man die Sache anders. Die Löschung meint nach Auskunft von Bernd Gabriel, stellvertretender Leiter des Bauamtes, nicht, dass eine Erschließung oder Zahlung erfolgt sei. Interessant wäre der Schritt außerdem nur, sagt er weiter, wenn die Löschung vor 1961 erfolgt wäre, denn seitdem gilt das Bundesbaugesetz, dass die Erschließung anders regelt als die vorher gültige alte Bayerische Bauordnung aus dem Jahr 1901.

Boden für die Straße

Die letzteren gesetzlichen Bestimmungen greifen jedoch, wenn es um die Grundstücksabtretungen geht, die von den Hausbesitzern oder den vorherigen Besitzern geleistet wurden. Auf die Länge der jeweiligen Grundstücke bezogen war das nach Angaben der Anwohner ein jeweils ein Meter breiter Streifen, als der bis dato vorhandene Feldweg in den 1950er Jahren zunächst geschottert und später vom damaligen Kreis-Bauzug asphaltiert wurde. Laut Bayerischer Bauordnung mussten die notwendigen Flächen für Erschließungsstraßen seinerzeit „unentgeltlich“ abgetreten werden, sagt Gabriel. Es sei „keine nachträgliche Entschädigung“ vorgesehen.

Bei den Arbeiten mussten die damaligen Hauseigentümer auch selbst mit anpacken. Inge Hilpert kann sich gut erinnern, wie ihre Eltern Schotter fuhren. Über diese „Hand- und Spanndienste“, die die Anrainer geltend machen, führte ein Gemeindemitarbeiter Buch. Das müsste sich in der sogenannten „Straßenakte“ finden – aber: Über deren Verbleib ist im Oberasbacher Bauamt nichts bekannt.

Das könnte mit einem Kuriosum im Zuge der Gebietsreform zu tun haben: 1976 wurde zwar Rehdorf als einziger Ortsteil der ehemaligen Gemeinde Leichendorf nicht Zirndorf, sondern Oberasbach zugeschlagen. Die Rehdorfer Straße blieb allerdings im Eigentum der Bibertstadt. Bis vor etwa zehn Jahren sei das der Fall gewesen, meinen die Anwohner. Bernd Gabriel vermag zu dieser zeitlichen Einordnung nichts genaues zu sagen. Fest steht aber: Das Zirndorfer Bauamt verweist in Sachen Akten und Erschließungsbeiträge nach Oberasbach.

Wenig Aussagekraft?

Wenig Aussagekraft hat nach Gabriels Einschätzung auch der Vermerk in einer Bauakte aus dem Jahr 1970. Als bei Fiegls und ihren Nachbarn seinerzeit zwei Garagen errichtet wurden, wird die Straße als „ausgebaut“ beschrieben. Die Gemeinde Leichendorf, so interpretiert es Bernd Gabriel, sei wohl lediglich davon ausgegangen, dass die Straße „vorhanden“ war.

Die Anwohner wollen sich dennoch nicht entmutigen lassen und haben schon einmal Widerspruch gegen die Aufstellung des Bebauungsplans „Östliche Rehdorfer Straße“ eingelegt. Der Stadtrat will damit auch die Bebauung der Fläche gegenüber der Häuser der betroffenen Anlieger ermöglichen und so die Erschließungskosten insgesamt auf mehrere Schultern verteilen. Für die vier Familien ist das keine Lösung, sie wollen weiter nach anderen Wegen suchen. „Wir“, sagt Sylvia Fiegl, „bleiben am Ball.“

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