Schluss mit zu viel Werbung in Obermichelbach

11.7.2017, 13:00 Uhr
Schluss mit zu viel Werbung in Obermichelbach

© Hippel

Wie viele Plakate soll ein örtlicher Verein als Ankündigung für eine Veranstaltung aufstellen dürfen? Und mit welcher Anzahl dürfen Parteien vor Wahlen auf sich aufmerksam machen? Im ersten Satzungsentwurf war festgelegt worden, dass Parteien, Wählergruppen und Bewerber für politische Ämter jeweils 30 Plakate unters Volk hätten bringen dürfen.

Bernd Zimmermann (CSU) plädierte dafür, sich auf keine Stückzahl festzulegen. Dass bei der vergangenen Wahl viel zu viele Plakate geklebt worden seien, darüber sei man sich einig, betonte er in diesem Zusammenhang. Gleichzeitig appellierte er an die Vernunft aller. "Letztes Mal sind wir alle in einen Rausch verfallen, so dass man die Bürgersteige mit einem Kinderwagen teilweise nicht mehr problemlos nutzen konnte", erinnerte sich Zimmermann.

Keine feste Stückzahl

Eine Begrenzung der Stückzahl lehnte Zimmermann auch bezüglich der Veranstaltungen von örtlichen Vereinen ab. Die würden mittlerweile ohnehin viel stärker die sozialen Medien nutzen, um auf sich und ihre Events aufmerksam zu machen. Zumal man immer weniger Ehrenamtliche finde, die bereit seien, Plakate aufzustellen. "Lassen wir diese Reglementierungen doch weg", forderte Zimmermann. Seine Ratskollegen folgten diesem Ansinnen.

Für gewerbliche Veranstaltungen dürfen künftig indes nur bis zu 15 Plakate aufgestellt werden. Wer Werbemittel errichten will, muss sich die Genehmigung dafür zudem mindestens zwei Wochen vor der Aktion schriftlich bei der Gemeinde einholen. Entfernt werden müssen die Plakate spätestens eine Woche nach der Veranstaltung, beziehungsweise nach dem Wahltermin. Sollte das nicht passieren, kann die Kommune eine Geldbuße in Höhe von bis zu tausend Euro verhängen.

Bürgermeister Herbert Jäger kündigte schließlich an, den Mandatsträgern zeitnah auch eine Satzung über die Errichtung von Werbeanlagen vorlegen zu wollen. Hier will man sich voraussichtlich an Langenzenn orientieren. Kommerzielle Werbung beispielsweise für Angebote in Fürth oder Nürnberg soll es dann künftig nicht mehr geben. Örtliche Gewerbetreibende und Unternehmen werden an ihrem jeweiligen Firmengebäuden aber weiterhin für sich werben dürfen, hieß es. Wer das wolle, müsse es ohnehin bereits jetzt bei der Gemeinde beantragen.

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