Seukendorf blickt über den Tellerrand

23.3.2017, 13:00 Uhr
Seukendorf blickt über den Tellerrand

© Harald Ehm

Zwar gibt es den gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz, aber wo sich dieser Platz befindet, ist nicht festgelegt. Wunsch und Wahlrecht der Eltern spielen hier auch eine Rolle. Wenn sich in der Nähe des Arbeitsplatzes eines Elternteils eine Kinderkrippe befindet, kann der Nachwuchs auch dort betreut werden, während die Eltern arbeiten. Die Betreuung muss also nicht zwangsläufig in der Heimatgemeinde stattfinden. Für Kinder, deren Eltern in Seukendorf wohnen, die aber etwa in Fürth den Kindergarten besuchen, muss die Gemeinde Seukendorf einen Anteil der Betriebskosten für eben diesen Platz an die Stadt Fürth zahlen.

Theoretisch wäre eine Zusammenarbeit von mehreren Gemeinden bei der Kinderbetreuung möglich. Im Landratsamt weiß man von keinen Beispielen dazu, aber es spricht nichts dagegen. Die Gemeinden müssten sich dann die Investitionskosten für das Projekt teilen und sich bei der Trägerschaft einigen.

Wenn die beteiligten Kommunen einen erhöhten Bedarf feststellen oder umgekehrt nicht genügend Kinder in dem Ort leben, um eine Krippe auszulasten, wäre die Zusammenarbeit denkbar.

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