So setzen hiesige Schulen das Handy-Verbot um

12.1.2018, 21:00 Uhr
So setzen hiesige Schulen das Handy-Verbot um

© Foto: colourbox.de/dpa

In allen anderen Bundesländern entscheiden die Schulen selbst darüber, ob Smartphones eingeschränkt oder gar nicht genutzt werden dürfen. Nur in Bayern gilt das nicht: Auch weil man Kinder und Jugendliche vor Cyber-Mobbing schützen wollte, gibt es seit 2006 ein Gesetz, das ein striktes Handyverbot an allen bayerischen Schulen festlegt.

Darin heißt es: Mobiltelefone müssen – sofern Lehrer sie nicht für Übungen in den Unterricht integrieren – auf dem Schulgelände ausgeschaltet werden; nur eine Lehrkraft darf Ausnahmen gestatten. Bei Zuwiderhandlung kann das Gerät vorübergehend einbehalten werden.

Heinz Beiersdorfer leitet das Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium in Oberasbach seit zehn Jahren – das Verbot gehörte in der ganzen Zeit zum Berufsalltag. Die Schule setzt auf eine klare Regelung: Sobald ein Schüler während der Unterrichtszeiten oder in den Pausen mit Handy erwischt wird, bekommt er einen Verweis; das Gerät darf er aber behalten.

Kein Muss mehr

Etwas lockerer handhabt man die Sache in den höheren Klassen: Oberstufenschülern ist es erlaubt, ihr Smartphone während der Freistunden auf dem Nordhof – dem Vorplatz der Schule – sowie in der Bibliothek und im Kollegstufenzimmer zu nutzen. Zudem soll der Verweis künftig kein Muss mehr sein: Lehrer sollen erst ermahnen, ehe zu diesem disziplinarischen Mittel gegriffen wird. Der neuen Regelung müssen aber Ende Januar noch Eltern, Schüler und Elternbeirat zustimmen.

Eine weitere Aufweichung hält Beiersdorfer nicht für sinnvoll: "Ich möchte keine 1200 Schüler mit 1200 Handys auf meinem Schulhof herumlaufen sehen", sagt er.

Am Hardenberg-Gymnasium Fürth (HGF) ist es ganz ähnlich: Smartphones sind im Unterricht sowie auf dem Gelände tabu. "Ich will bei unseren Schülern in den Pausen kein ständiges Daddeln am Handy, sondern ein Miteinander und eine echte Kommunikation erleben", erklärt Direktor Dietmar Jungkunz.

Bislang gab es hier wegen des Verbots keinen Ärger und keine Klagen, deshalb ist eine Aufhebung kein Thema. Jungkunz findet den Status quo in Ordnung – zumal seine Kollegen "offen und recht locker mit dem Verbot umgehen", wie er betont. "Wenn ein Schüler dem Lehrer erklärt, warum er in der Mittagspause sein Smartphone zum Beispiel zum Telefonieren benutzen möchte, dann darf er das auch ausnahmsweise tun."

Deutlich stärker als andernorts und ganz bewusst werden Handys, Tablets und Co. an der Leopold-Ullstein-Realschule in den Unterricht eingebunden. Die Einrichtung arbeitet mit dem "MeKo-Konzept" – kurz für Medien- und Kompetenzorientierung. Dabei setzen die Pädagogen auch auf den sogenannten "Flipped Classroom": Die Klasse soll Lernvideos und Audiodateien auf den Smartphones zu Hause abrufen. So wird die Nutzungszeit im Unterricht begrenzt – und die Schüler können sich die Inhalte beliebig oft anschauen oder anhören.

Trotzdem steht auch hier das Handyverbot in der Schulordnung. Mit gutem Grund, findet Rektorin Mathilde Eichhammer: "Unsere Schüler sind unkonzentriert, wenn eine Nachricht nach der anderen eintrudelt." Denn dadurch werde mehr Konzentration in den Nachrichtendienst WhatsApp investiert als in den Lernstoff.

Digitale Auszeit

"Das Verbot ist eine zweischneidige Sache", sagt indes Stefan Herbst, Medien-Beratungsrektor der Mittelschule an der Schwabacher Straße. Er plädiert für einen Mittelweg. "Das Handy in der Schule ständig auszuschalten, ist nicht mehr zeitgemäß. Aber das Verbot komplett über Bord zu werfen, ist auch nicht richtig."

Es gibt viele Unterrichtssituationen, in denen das Smartphone durchaus sinnvoll eingesetzt werden kann, findet Herbst – für Recherche etwa oder um den richtigen Umgang mit den sozialen Medien zu erlernen. Doch auch eine "digitale Auszeit" sei ab und zu für die Schüler wichtig.

Grundsätzlich ist Stefan Herbst der Meinung, dass jede Schule bei diesem Thema sehr viel Eigenverantwortung trägt — und deshalb selbst über den für sie richtigen Kurs entscheiden sollte.

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