Streit um Stadion-Namen: Sponsor im Abseits?

7.8.2012, 13:00 Uhr
Streit um Stadion-Namen: Sponsor im Abseits?

© Hajo Winckler

Angefangen hat alles im Ronhof – die traditionelle Spielstätte war das erste Stadion, das den Namen eines Sponsors trug: 1996, der Verein stieg damals in die Zweite Bundesliga auf, wurde das Fürther Fußballstadion auf den Namen „Playmobil-Stadion“ getauft.

Eben dieser Stadion-Name beschäftigt nun das Landgericht Nürnberg-Fürth. Denn am 1. Juli 2010 wurde aus dem „Playmobil-Stadion“ die „Trolli-Arena“ – und die Süßwarenfirma Trolli ließ sich die Namensrechte einiges kosten.

Und das wurmt Conny Brandstätter gewaltig. „Um Erbschaftssteuer zu sparen“, so der Sohn des Playmobil-Gründers vor Gericht, bekam er das Areal am Ronhof vor rund sechs Jahren von seinem Vater überschrieben. Und nun verlangt er zwei Drittel der Einkünfte aus den Verträgen mit Trolli. Als Eigentümer hätte er die Namensrechte, meint der Brandstätter-Junior, die Umbenennung hält er für rechtswidrig. Die Spielvereinigung winkt ab: Als Betreiber des Stadions könnte sie auch die Namensrechte veräußern. Kleeblatt-Boss Helmut Hack traf sich mehrfach mit Conny Brandstätter, um den ärgerlichen Namensstreit beizulegen. Doch vergeblich.

Nun zog Brandstätter vor Gericht, „Spielfeld“ ist in diesem Fall die 7. Zivilkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth, als „Schiedsrichter“ agiert Richter Rolf von Kleist. Bislang, so der Richter, habe es in der Rechtsprechung noch keinen Benennungsstreit um ein Fußballstadion gegeben. Der Konflikt könne daher „Rechtsgeschichte schreiben“ – es sei denn, es käme doch noch eine „vernünftige Einigung“ zustande.

Verpachtet und umbenannt

Fest steht: Der Sponsoring-Vertrag zwischen Playmobil und dem Verein ist längst abgelaufen. Und unter keinem der Pachtverträge findet sich die Unterschrift von Conny Brandstätter – er kam allein als Rechtsnachfolger seines Vaters ins Spiel. Angesichts der offenen Rechtslage gibt der Richter den Kontrahenten bis September Bedenkzeit. Ob ein Kompromiss zustande kommt?

Brandstätter beeindruckt die komplexe Sachlage kaum: Er habe sich bei einem Manager des 1. FC Nürnberg informiert, schildert er. Auch beim Club sei man überzeugt, dass der Eigentümer das Recht habe, dem Stadion einen Namen zu verpassen.

Jurist Horst Kletke, Anwalt der Spielvereinigung, sieht dies anders. Er verweist auf die gesetzlichen Regelungen zum Pachtvertrag: Demnach ist der Verpächter verpflichtet, dem Pächter „den Genuss der Früchte während der Pachtzeit zu gewähren“. Und bei dieser abstrakten Formulierung handelt es sich keineswegs um Obstbäume – wie Brandstätter („Auf unserem Fußballplatz wachsen keine Früchte!“) annimmt. Kletke: „Der sportliche und damit auch der wirtschaftliche Erfolg rührt doch nicht aus Ihrem Eigentum, sondern aus dem Talent der Spieler.“

Und auch Richter von Kleist müht sich in der ihm eigenen Besonnenheit um Ruhe. Wer weiß, ob die Einnahmen aus der Namensgebung so hoch bleiben würden, „heute steht der Verein in der Ersten Liga, Nürnberg weiß, dass dies nicht dauerhaft sein muss“.